Teppiche über die Balkonbrüstung ausschütteln ist das ein Grund für eine Mietminderung?

Die Nachbarin über uns schüttelt ihre Wäsche, Teppiche, Decken usw. regelmässig über die Balkonbrüstung aus, ich habe Sie mehrmals freundlich gebeten dies zu unterlassen da meine frisch gewaschene Wäsche die ich zum trocknen auf dem Balkon aufgehangen habe beschmutzt wird und ich finde es auch nicht besonders lecker wenn wir im Sommer auf dem Balkon sitzen fremden Dreck in den Kaffee und ins Gesicht zu bekommen. Jedes mal sagt die Nachbarin sie weiß sonst nicht wo sie ihre Wäsche ausschütteln soll aber sie macht es nicht mehr 2 bis 3 Tage ist ruhe dann geht das Auschütteln munter weiter. Ich habe einen Brief an unseren Vermieter geschrieben (den ich aber noch nicht abgeschickt habe) in dem ich den Sachverhalt geschildert habe mich auf die Hausordnung berufe wo Ausklopffen von Teppichen, Decken und sonstigen Gegenständen ausdrücklich untersagt ist. Zum ende des Briefes habe ich geschrieben ** Wir sind nicht gewillt diesen Zustand weiter hinzunehmen und deshalb bitten wir Sie die Frau .... darauf hinzuweisen, das Ausklopfen über die Balkonbrüstung ab sofort zu unterlassen. Sollte sich trotz Ihres Schreibens an die Familie .... nichts ändern sehen wir uns gezwungen einen Rechtsanwalt mit der durchsetzung unserer Rechte zu beauftragen und ggf. eine Mietminderung aufgrund der Nichtnutzbarkeit unseres Balkons durchzusetzen.** Ich bin mir aber nicht sicher ob ich diesen Absatz so stehen lassen kann und ob die Möglichkeit überhaupt besteht in solchem Fall eine Mietminderung durchzusetzen. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Rat oder Tipps geben.

Mietrecht, Mietminderung, Teppich, Hausordnung