Wenn du gezwungen wirst Jemanden zu töten würdest du es tun? Wenn du es nicht machst wirst du getötet.
21 Stimmen
14 Antworten
In dem Moment ginge es um mich oder ihn. Selbsterhaltungstrieb sagt ja. Neinsager sind Lügner oder haben keinen Selbsterhaltungstrieb.
Hii,
Natürlich will ich selber weiterleben,da ich noch sehr jung bin,aber als Mörder will ich halt auch nd weiterleben...is eine Frage,die schwer zu beantworten ist.😅😅
LG Maike^^
Klares Nein.
Sterben muss jeder von uns irgendwann mal.
Entscheidend ist, wie wir gelebt haben.
Auf keinen Fall werde ich als Mörder weiterleben wollen.
Lieber sterbe ich als jemand anderes durch meine Hand.
Grüß Dich C0r0naSchweiz
Ja, Nein .....
Das wird sich herausstellen wenn es soweit ist. Als Soldat kann man sich ausrechnen, wie lange man in einem Krieg überlebt. Ist die Wahrscheinlichkeit hoch früh zu sterben, kann man die Erschießung eines anderen, wenn es denn ein Kriegsverbrechen ist, auch verweigern. Man stirbt im ungünstigsten Falle sowieso.
Aber das ist alles Gerede.
Sowas ist immer vor Ort zu entscheiden, was für einen wichtiger ist. Es gibt auch sowas wie einen Befehlsnotstand. Jedoch ist der, was z.B. die ehemalige Wehrmacht angeht, nach Untersuchungen bisher nie eingetreten.
https://www.bpb.de/500005/befehlsnotstand/
In Russland macht sich keiner Gedanken darum. Da wird in solchem Fall erschossen oder zumindest in den Knast geschickt und der ist überhaupt nicht lustig, denn es ist dort üblich, Soldaten auf solche Weise unter Druck zu setzen und dann bei Weigerung zu erschießen. Das ist Gewalttradition in der russischen Armee. Das mag in verschiedenen Fällen auch nicht so sein, aber die Drohung steht immer im Raum. So richtig nachprüfen kann man das nicht. Man muss sich auf Aussagen von Gefangenen stützen. Es gibt glaubwürdige Berichte darüber, dass russische Soldaten, die sich weigerten zu kämpfen oder Befehle verweigern, mit Gewalt bedroht oder sogar hingerichtet werden. Dies wird als eine Form der Zwangsmotivation in der russischen Armee betrachtet.
Westliche Geheimdienste, darunter das britische Verteidigungsministerium, haben wiederholt Hinweise darauf veröffentlicht, dass russische "Strafbataillone" oder sogenannte Barriereeinheiten eingesetzt werden, um desertierende oder sich zurückziehende Soldaten zu erschießen. Es gibt auch Berichte und Hinweise darauf, dass russische Soldaten unter starkem Druck stehen, Kriegsverbrechen zu begehen, darunter auch die Erschießung ukrainischer Kriegsgefangener. Abgehörte Gespräche der Russen erlauben diesen Schluss.
Bundesrepublik Deutschland
In unserem Lande gibt es eine Parlamentsarmee und die Soldaten sind dem deutschen Recht unterworfen. Wahrscheinlich wird sowas hier nicht vorkommen, denn es ist ein Kriegsverbrechen. Doch da muss man ehrlich sein. Bei einem Krieg entwickeln sich oft eigene Gesetze, die nicht mit dem Kriegsrecht vereinbar sind. Im Strafrecht gilt allerdings die Notstandsvorschrift, nach der Straffreiheit garantiert ist, wenn Taten unter Druck unausweichlicher Gefahr für Leib und Leben begangen wurden.
Ein Kriegsverbrechen würde bestraft werden, früher oder später, wenn es nachweisbar ist, man überlebt hat und wenn es sich um Menschen handelt, die solche Taten, bei Androhung einer Gefahr für Leib und Leben, befohlen haben.
§ 35 Strafgesetzbuch
Entschuldigender Notstand
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__35.html
Eine endgültige Antwort dürfte wohl, entsprechend Deiner Frage, in Friedenszeiten kaum möglich sein.
Recherche und ehemaliger Soldat
Das stimmt.
Das gilt auch auch in Kriegszeiten. Es gibt da kein zweierlei Recht. Der Soldat bleibt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unterworfen.
Auch nach dem Völkerstrafrecht und der Militärgerichtsbarkeit ist das bloße Befolgen eines Befehls kein Rechtfertigungsgrund für Kriegsverbrechen (Art. 33 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs).
Aber:
Ein sogenannter Befehlsnotstand wird nur anerkannt, wenn die Befehlsverweigerung sicher zu einer sofortigen Gefahr für das eigene Leben führt (nicht bloß eine Strafe oder Inhaftierung). Im Krieg ist ein „Befehlsnotstand“ in der Regel kein ausreichender Rechtfertigungsgrund für Kriegsverbrechen.
Die genaue Beurteilung hängt vom Einzelfall ab, und ein Gericht müsste abwägen, ob eine Strafbefreiung oder Strafmilderung möglich ist.
Ganz ehrlich? Weiß ich nicht.
Es käme sehr auf die Umstände an. Vielleicht schon im Affekt oder um eine andere Person zu retten, als mich selbst.
Dir ist aber klar daß Paragraph 35 StGB lediglich die notwehr ist, und identisch mit dem Paragraphen 227 im BGB ist?
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen , rechtswidrigen Angriff von mir oder einen anderen abzuwenden.
In der Fragestellung wirst du gezwungen jemanden das Leben zu nehmen