Wäre ein rechts abbiegender Autofahrer gegenüber einem Fußgänger auch dann wartepflichtig wenn der Fußgänger bei roter Ampel bereits die Straße überquert?! 🤔

Ja 100%
Nein 0%

13 Stimmen

6 Antworten

Ja
  1. Ein Regelverstoß rechtfertigt keinen anderen Regelverstoß. Nie, in gar keiner Situation im Straßenverkehr.
  2. Es ist vollkommen egal, was die Vorfahrtregeln vorsehen und ob der Fußgänger jetzt Vorrang hätte oder nicht. Du darfst als Autofahrer nicht in Menschen rein fahren und da du das größere Gefahrenpotential kontrollierst, hast du auch eine größere Pflicht, aufzupassen dass du keine Gefahr für andere bist. Kurzum: Du darfst den Fußgänger nicht von der Straße kegeln, egal ob er da laufen darf oder nicht.

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 04.09.2025, 17:51

darf man denn hupen oder ihn sonst irgendwie bedrängen?

RedPanther  04.09.2025, 18:20
@JessicaWolff

Bedrängen selbstverständlich nicht.

Hupen ist natürlich erlaubt, wenn eine Gefahr entsteht. Aber Achtung: In der Regel bist du als Autofahrer der Hauptgrund, weshalb es gefährlich wird. Das Hupen ist in dem Sinne also eher ein Eingeständnis, dass man sich selbst als gefährlich empfindet.

Wenn der Fußgänger bei Grün die Straße betreten hat und dann erst rot bekommt, darf er weitergehen.

Aber auch, wenn er bei rot erst losgeht, darfst der Autofahrer ihn nich einfach umfahren.

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