Stimmt das wirklich, dass man spätestens in 2-3 Jahren die B96-Erweiterung gar nicht mehr braucht, wenn man ein Wohnmobil mit einem 4t-Gewicht fahren will?!

Nein 67%
Ja 33%

3 Stimmen

4 Antworten

B96 hilft dir beim Wohnmobil überhaupt nichts. Nur bei einem Wohnwagen, der hinter einem Zugfahrzeug der Klasse B gezogen wird.

Was stimmt, ist dass mit der neuen EU-Fahrerlaubnisregelung die Führerscheinklasse B für manche Fahrzeugarten auf 4,25 t angehoben werden soll und dass dazu die Wohnmobile gehören. Wie lange es dauert, bis das umgesetzt wird, weiß noch keiner. Auch weiß noch keiner, ob das dann nur für Leute gilt, die den B-Führerschein danach neu machen oder auch für Leute, die den B-Führerschein schon haben.


JessicaWolff 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 19:18

Und dann kann man danach mit B auch mehr ziehen?!

Die B96 Erweiterung hat mit einem Wohnmobil nichts zu tun. Für ein kleines Wohnmobil braucht man Führerscheinklasse B oder bei einem großen (ab 3,5t zGG) C1. Es gibt auch noch C ab 7,5t zGG, aber das ist dann doch eher die Ausnahme im Wohnmobilbereich.

Meinst du einen Wohnwagen? Der benötigt tatsächlich oft BE. Es ist aber nicht der Regelfall, dass jeder Mensch der B96 macht, auch automatisch nach paar Jahren einen (für B96 zu schweren) Wohnwagen kauft.

Dennoch ist es sinnvoll direkt BE zu machen. Lieber haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben.

Nein

Sollte es so kommen - und da spricht einiges dafür, wäre es denkbar, dass die Regelung für die Schlüsselzahl 96 entsprechend angepasst wird.

Es wäre allerdings auch nicht ganz ausgeschlossen, dass sie entfällt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Das ist im Moment noch durchaus ungewiss. Die EU- Kommission plant aktuell eine dementsprechende Überarbeitung der EU- Führerscheinrichtlinie. Das europäische Parlament und die einzelnen Mitgliedsstaaten, haben diesem Vorschlag allerdings noch nicht zugestimmt. Nach dem Vorschlag der EU- Kommission allerdings, sollen Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B allerdings bestimmte Fahrzeuge, hierunter auch Wohnmobile, mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen. Diese Richtlinie, muss allerdings, wenn sie überhaupt in dieser Form kommt, erst noch von den einzelnen Mitgliedsstaaten in national geltendes Recht umgesetzt werden und hierfür, haben die Mitgliedsstaaten dann nocheinmal mehrere Jahre lang Zeit. Sie können aber auch meist zusätzlich nationale Vorgaben erlassen. Dies könnte zum Beispiel dann sein, dass dies erst gilt, wenn man die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzt und davor, bleibt es bei 3,5 Tonnen.

Achtung: die Schlüsselzahl 96, befähigt nicht zum Führen eines Zugfahrzeuges mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500Kg!. Diese betrifft ausschließlich Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B, d.h. unter 3,5 Tonnen und einem Anhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination dann 4,25 Tonnen betragen darf.

Mfg