Stimmt das wirklich, dass ärztliche Sterbehilfe in Belgien und Holland erlaubt ist und man deswegen eigentlich gar nicht unbedingt in die Schweiz fahren muss?!
3 Stimmen
2 Antworten
Ja, das stimmt
Ja, das stimmt. In Belgien und den Niederlanden ist ärztliche Sterbehilfe seit 2002 legal, auch bei psychischem Leiden, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. unerträgliches Leiden, freiwilliger Wunsch, Gutachten durch mehrere Ärzte). In der Schweiz ist dagegen nur assistierter Suizid erlaubt, nicht aktive Sterbehilfe durch Ärzte. Man muss nicht unbedingt in die Schweiz, aber in Belgien oder Holland braucht man meist eine längere medizinische Betreuung vor Ort.
Woher ich das weiß:Recherche
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Nein, das stimmt nicht
ist nicht für Ausländer erlaubt, daher stimmt deine Aussage nicht.
aber in der Schweiz ist es für Ausländer erlaubt?!