5 Antworten

Ja

Erst in den Knast, nach Verbüßung der Haftstrafe zur persona non grata erklären. Aber da er ja wohl die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wird das wohl nix mit der Ausweisung.

Nein

Er sollte seine Strafe absitzen, wie jeder andere auch. Danach sollte ihm das passive Wahlrecht entzogen werden.


ntechde  21.06.2025, 14:20

Gäbe es da nicht die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung?

Ja

Auf jeden Fall! Die AfD ist doch immer dafür, kriminelle Wirtschaftsflüchtlinge abzuschieben. Herr Bystron kam aus einem sicheren Drittland nach Deutschland, aus wirtschaftlichen Gründen. Wenn er sich dann hier nicht benehmen kann und kriminell wird, heißt es: Ab nach Hause!


Ranzino  21.06.2025, 13:54

er war MdB; nun finde den Fehler...

Petangsukar  21.06.2025, 15:13
@Ranzino

Sagt die AfD nicht immer "ein Esel wird nicht zum Pferd, nur weil er im Pferdestall steht"? Sind nicht meine hohlen Sprüche, sondern die der Rechten ;-)

Ranzino  21.06.2025, 16:50
@Petangsukar

keine Ahnung, wer ihn "verpferded" hat, nur gilt Artikel 116 GG auch für ihn.

MdB wirst nur als Deutscher und damit hat er ein unverbrüchliches Betätigungs- und natürlich Aufenthaltsrecht.

Ja

Erst die Strafe absitzen und dann: Remigration!


Ranzino  21.06.2025, 16:51

er ist Deutscher
nu mache mal....

Geraldianer  21.06.2025, 17:39
@Ranzino

Wie Bernd Höcke richtig sagt, geht es nicht um den Pass, sondern um das ethnisch-kulturelle Umfeld. Bystron ist als Wirtschaftsflüchtling in unser Sozialsystem eingewandert und weigert sich offensichtlich an unsere Gesetze zu halten. Zudem verrät er unsere nationalen Interessen an ausländische Mächte.

Ranzino  21.06.2025, 17:50
@Geraldianer

naaah, er ist Jahrgang 1972 und war beim Mauerfall noch knapp minderjährig.
das zählt nicht als Wirtschaftsflüchtling, er war schlicht bei seinen Eltern

Ja

Ach der ...

Petr Bystron [pɛtrˈbɪstrɔn] (* 30. November 1972[1] als Petr Bystroň in Olomouc (Olmütz), Tschechoslowakei) ist ein deutsch-tschechischer Politiker (AfD). Er war Vorsitzender des AfD-Landesverbandes Bayern. Von 2017 bis 2024 war er Mitglied des Deutschen Bundestags. Im Mai 2024 beschloss der Bundestag, seine politische Immunität für ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Geldwäsche aufzuheben. Seit 2024 ist Bystron Mitglied des Europäischen Parlaments.