Sollte eine Frau in der Beziehung die gleichen Rechte haben wie der Mann?
144 Stimmen
19 Antworten
Das ist keine Ansichtssache, das ist ein Recht welches in unserem Grundgesetz verankert ist und nach dem unsere Gesellschaft lebt.
Da gibt es nichts abzustimmen oder zu fragen. Das ist so, ohne wenn und aber.
Und wem es nicht passt, der kann gerne in ein anderes Land auswandern.
Oh doch....
Das steht in Artikel 3 des Grundgesetzes:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wenn jemand ein Machtgefälle in der Beziehung möchte, dann soll er es klar sagen.
Dann kann er/sie sich entscheiden ob er sich darauf einlassen möchte, oder auch nicht.
Und klar hat ein Paar das Recht in einem Machtgefälle zu leben, wenn beide das wollen. Will einer nicht, dann geht es nicht und im Zweifel sollte man auf die Beziehung verzichten.
Wir wissen aber auch "alle", dass es oftmals zu Zwangssituationen kommt und die Frau dann nicht mehr "einfach so weg kann". Dort muss es Unterstützung und Schutz für die Frau geben.
Also das Recht, das die Menschen in einer Beziehung gleichberechtigt sind, findet sich eher nicht im Grundgesetz
Dann solltest Du das Grundgesetz noch einmal richtig lesen.
Ich lege Dir Artikel 3 ans Herz. Die darin gesagten Dinge gelten immer und überall. Die Ehe ist keine Ausnahme davon.
Da steht nichts von einer Beziehung
Muss es auch nicht, weil das wie gesagt grundsätzlich gilt. Höre auf, Dich hier künstlich dumm zu stellen.
Ich bezog mich lediglich darauf, das die Beziehung an sich nicht im Grundgesetz steht!
Ich bezog mich lediglich darauf, das die Beziehung an sich nicht im Grundgesetz steht!
Das muss es auch gar nicht, weil das was da steht generell und immer gilt. Also logischerweise auch in der Beziehung.
Das lässt bei Deiner wiederholten Reaktion hier unter der Antwort nur zwei Möglichkeiten zu:
- Du bist blöd und kapierst es einfach nicht.
- Du trollst hier nur rum.
Und da ich Dir keine Blödheit unterstelle bleibt ja nicht mehr viel übrig, zumal Du es ja auch durch Deine Zwinker-Smileys mehr als deutlich machst…
Also:
Trolle woanders!Dann würden sich ja alle, die in ihrer Beziehung ein "gewolltes" Machtgefälle haben, strafbar machen bzw. gegen das Grundgesetz verstoßen 🤦
Wenn der freie Wille eingehalten wird ist es ja gleichberechtigt weil wenn sie nö sagt wars das er hat nichts real mehr macht
Nein, weil es mit beiderseitigen Einverständnis geschieht und beide jederzeit „Stopp“ sagen können. Das ist dann etwas Anderes.
Achso, stimmt, das hält man natürlich vorher notariell fest?!
Nicht jeder ist mit dem Machtgefälle fein - nur mal so.
Natürlich, alles andere ist falsch!
Mann und Frau sollen 100% gleichberechtigt sein - nicht nur in der Beziehung sondern allgemein immer!
LG
Alles andere wäre konservativ und ungerecht !
Grüße
Eine Beziehung funktioniert imo nur auf Augenhöhe. Da gibt es nicht "du hast weniger/mehr Rechte als ich".
Es sollte, als Mensch, möglich sein unabhängig von Geschlechterrollen eine Beziehung auf gegenseitigen Respekt zu führen.
Wtf, selbstverständlich. Wie kann das überhaupt zur Debatte stehen?
Also das Recht, das die Menschen in einer Beziehung gleichberechtigt sind, findet sich eher nicht im Grundgesetz 😉