Nach Absage persönlich nochmal zum Betrieb fahren?
Ich hatte mich im Februar für eine Ausbildung zum PKA beworben und hatte dann im Februar direkt ein Vorstellungsgespräch & einen Probetag
Für den Probetag bin ich eine halbe Stunde zu Fuß gegangen zum Betrieb, weil der Bahnstreik an dem Tag war
Leider habe ich im April eine Absage bekommen, aber die Stelle wurde Ende Mai nochmal ausgeschrieben und ist noch offen
Ich habe vorgestern angerufen und heute Morgen um 8:42 Uhr eine E-Mail geschrieben, ob ich nochmal eine zweite Chance bekommen könnte
Hatte auch überlegt, ob ich morgen persönlich hinfahre und mit der Chefin nochmal persönlich spreche, weil ich im Februar eine schwere Zeit hatte (Familiäre Probleme)
Jeder hat eine 2.Chance verdient
12 Stimmen
3 Antworten
Moin,
ich kann dein Gedanken verstehen. Du hast Hoffnung und versuchst die Stelle zu bekommen, weil du sie unbedingt haben möchtest.
Aber versetz dich in die Lage des Betriebs. Sie haben dich nicht ohne Grund abgesagt. Sie werden ihre Gründe dafür gehabt haben, um sich für jemand anderen zu entscheiden. Selbst wenn du nun ein geeigneter Kandidat wärst, weil der andere Bewerber vielleicht auf gut Deutsch einfach Scheiße war ... würde sich der Betrieb nicht die Blöße geben und dich deswegen jetzt nehmen.
Unternehmen stehen zu ihren Entscheidungen. Und solltest du da persönlich auftauchen, wirst du anhänglich. Das bist du schon durch die Frage nach einer zweiten Chance geworden. Wäre es jetzt 3 Jahre später, wäre das was anderes. Aber in so kurzer Zeit. Bist du im Blick des Betriebs einfach "nervig".
Kannst du machen, dennoch ändert es gar nix, solange du die Absage erhalten hast und ich glaub einige Chef würde man nächsten Jähre nicht sehen wollen
Die können wenn du die nach einer Absage weiter belästigst, die Polizei einschalten. Ich würde es lieber abraten.
Ja kann man ja machen wie es zu der Absage kam, aber wenn man die zu sehr belastet kann das wirklich der Fall sein
Wenn man einmal dort persönlich um eine 2 Chance bittet, ist es einfach nie & nimmer eine Belästigung.Wenn man dann Hausverbot bekommt und weiterhin dort auftaucht, dann hat es strafrechtliche Konsequenzen.Ich wollte damit nur sagen, du übertreibst schon etwas.
😂😂😂😂Fragen ist doch kein Verbrechen