Ist das Schutzalter in Deutschland zu niedrig?
In den USA ist es zwischen 16-18
In Deutschland gerade einmal 14!
Sollte man das nicht ändern?
Warum gibt es da überhaupt so einen Unterschied zwischen den USA und Deutschland?
26 Stimmen
15 Antworten
Ja 14 ist zu niedrig. Sogar viel zu niedrig!
Vielleicht weniger noch das generelle Schutzalter, aber es müsste strenger hinsichtlich des Altersabstands der Partner sein. Ein 50jähriger mit ner 14jährigen ist einfach ein Verbrechen, Punkt.
Kinder mit Erwachsenen, immer problematisch.
Das Gesetz sollte mehr mit Altersabständen arbeiten.
Diese Emotionen reife haben viele mit 16-17 18 auch nicht und dürfen trotzdem mit 50 jährigen Sex haben
Viele Menschen lassen ihre persönliche Moral daran fließen Moral ist strenger als Wissenschaft
Da hast du Recht, ein 50Jähriger sollte auch mit 16/17/18/20 Jährigen keinen Sex haben. Da ist einfach keine Augenhöhe gegeben und die emotionale Reife ist noch nicht ausreichend vorhanden.
Wieso der Vergleich mit den USA? Wir sind nicht die USA und darüber bin ich ganz froh.
Das Schutzalter hier ist weniger das Problem, meiner Meinung nach. Eher mangelt es an Aufklärung und dem Sensibilisieren von Kindern und Teenagern bzgl. manipulativen Absichten/Verhaltensauffälligkeiten plus Aufklärung zum Thema "Schutzalter" und "sexuellem Missbrauchs".
Irgendetwas läuft schief, wenn 14 Jährige bereitwillig Nacktbilder von sich an Fremde verschicken, nur weil die mal nett danach fragen.
Es ist nicht zu niedrig.
Laut dem Jugendschutzgesetz ist ein Kind eine Person die unter 14 ist. (13 oder Jünger) 14 sollte ideal sein.
In Japan war das Schutzalter mal 13, bis sie es auf 16 hochgeschoben haben.
Hi,
Nach Straftaten durch nicht strafmündige Kinder wird regelmäßig die Herabsetzung der Altersgrenze für Strafmündigkeit von aktuell 14 auf 12 Jahre gefordert, um einschneidender reagieren zu können.
14%
Das wäre unangemessen, effektive Nutzung der Möglichkeiten des Jugendamtes reichen aus und der Strafvollzug ist für jüngere Kinder ungeeignet.
69%
Das wäre sinnvoll, nur das Jugendstrafrecht bietet genug Einwirkungsmöglichkeiten auf massive Taten jugendlicher bzw. kindlicher Straftäter.
17%
Das wäre unrealistisch, ohne aufwändige Einzelgutachten wäre Jugendstrafe unangemessen und die Gefängnisse müs
So sehe ich das auch. Erwachsene Männer (oder auch Frauen, aber wohl selten), die sich an 14 jährigen Kindern vergreifen sollte man keine rechtliche Grundlage dazu geben!
Die emotionale Reife ist da einfach noch nicht gegeben.