Ist das juristisch möglich betrug
Gerade eben eine Doku gesehen wo 3 Verwaltungsangesteller (Ordnungsamt)! Gegen 1 Frau ausgesagt haben! Die Frau hat einfach Zeugen ernannt! Die an dem Tag nie da gewesen waren sprich sie hat behauptet da waren 3 ihrer Freundinnen obwohl die nie da waren! Am Ende ist sie damit durchkommen und hat gewonnen! Paar monate später kam Video Überwachungskameras die belegten das diese Frau gelogen hat! Nun meine Frage! Ist das so einfach einfach Leute als Zeugen zu ernennen! Die aner an dem Tag nie da waren!
4 Stimmen
Si tacuisses, Hauptschüler
Asylant oder wat
LOL, Nö, und nicht aus einem sozialen Brennpunkt kommend ,,,
Wat ike bumse dene
5 Antworten
Du kannst natürlich jeden als Zeugen benennen, den du als solchen benennen möchtest und dich entsprechend auch mit diesen Personen absprechen. Letztlich können die dann vor Gericht aussagen und der Richter schätzt eben ein, ob die Aussagen glaubhaft und falls ja wie glaubhaft sie sind.
Wenn im Nachhinein rauskommt, dass die groß angelegt gelogen haben gibt es für die eben ein Verfahren und eine Strafe wegen uneidlicher Falschaussage. Darüber werden die im Verfahren auch belehrt. Und auch darüber, dass es für sowas IMMER eine Haftstrafe setzt (die dann ggf. noch zur Bewährung ausgesetzt wird).
Guten Tag!
Einen Betrug im Sinne des § 263 StGB stellt dieses Verhalten nicht dar. Werden jedoch Zeugen vorgeladen und sagen in der Hauptverhandlung vorsätzlich zugunsten oder zulasten des Angeklagten falsch aus, machen sie sich wegen falscher uneidlicher Aussage gemäß § 153 StGB strafbar. Werden die Zeugen vereidigt, käme sogar eine Strafbarkeit wegen Meineids nach § 154 Abs. 1 StGB in Betracht. Solche Taten sind nicht zu unterschätzen. Geldstrafe gibt es in diesen Fällen nicht. Der Meineid ist sogar eine Verbrechenstat im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr.
Das Gericht kann aber die Strafe mildern oder ganz von ihr absehen, wenn die Zeugen ihre Aussagen rechtzeitig berichten (vgl. § 158 Abs. 1 StGB), es sei denn, sie ist nach § 158 Abs. 2 StGB verspätet.
In solchen Fällen kann das Verfahren nach § 362 Nr. 2 StPO wiederaufgenommen werden, wenn die Zeugen sich wegen falscher uneidlicher Aussage/Meineids schuldig gemacht haben. Dies führt zu einer Korrektur des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Du kannst jeden als Zeugen benennen der etwas zur Sache aussagen kann. Hier geht es ja nicht darum, dass die die Person drei Zeugen benannte hat, sondern dass diese vor Gericht falsch ausgesagt haben.
Als Zeuge falsch auszusagen, auch wenn man nicht vereidigt wurde, ist eine Straftat.
Und wenn dann noch nachgewiesen werden kann, dass die ursprüngliche "Frau" die anderen angestiftet hat, dann wird sie noch als Anstifterin bestraft.
Dann geht der Freundeskreis mal drei Monate +X in den Bau.
möglich klar, aber sie machen sihc da nicht nur ner Ordnungswidrigkeit, sondern ggf. ner schweren Straftat schuldig. Statt ein paar Euro strafe heißt es im extremfall Knast.
Kannst du einfach machen. Strafbar macht sich dann die Person, die für dich gelogen hat.
Hatte das Gericht geglaubt, kann der Fall neu aufgerollt werden.