Ist das eine Straftat

ja 86%
nein 14%

28 Stimmen

6 Antworten

ja

Man nennt es Postgeheimnis und ja es ist Strafbar

ja

Ja, das ist sogar mehr als nur eine Straftat. Auch wenn dein Schlüssel passt, hast du an anderer Leute Briefkästen nix zu suchen. Und die Briefe öffnen und lesen darfst du auch nicht. Von wegen Briefgeheimnis. Und die Umschläge, in denen die Post verschickt wird, ist u.U. auch wichtig und dürfen dann nicht weggeschmissen werden.

Lass das bleiben!

ja

StGB § 202 :

(1) Wer unbefugt
1.einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2.sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.
ja

Die Geschichte halte ich zwar für sehr unwahrscheinlich, aber dein Verhalten stellt eine Verletzung des Briefgeheimnisses nach § 202 I Nr. 1 StGB dar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)
ja

Verletzung des Briefgeheimnis, strafbar ☝️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung