Haltet ihr euch beim Rad fahren immer an die Regeln?
Ich nicht, da ich gar nicht gern auf der Straße fahren. Dann lieber über den Bürgersteig. Manchmal auch in die falsche Richtung oder beides. Da sagt die Polizei auch nix, finden die nicht wichtig genug.
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9 Antworten
Ich nicht, da ich gar nicht gern auf der Straße fahren.
Ich auch nicht mehr, seit mich wg. Tempo 30 auf der Hauptstr. dort die Autos zu langsam überholen, sodass es nun häufiger Probleme gibt _und_ die Autos auch noch lieber in den Nebenstr. fahren, wo ich eigentl. bevorzugt fahre (manche Ziele lassen sich nur über die Hauptstr. sinnvoll anfahren).
Dann lieber über den Bürgersteig. Manchmal auch in die falsche Richtung oder beides.
Bitte sehr auf die Fußgänger aufpassen. Erlebe zu oft Radrambos, die einfach durchheizen. Wenn ich ausnahmsweise sowas mache (z. B. wg. trennender Verkehrsinsel in der Mitte), haben für mich alle die aus Ausfahrten oder Einmündungen kommen oder rein wollen Vorfahrt.
Leider erlebe ich auch zuviele Geister-Radrambos die nicht auf schmalen Radwegen auf korrekt fahrende Radfahrer Rücksicht nehmen :-(
notting
Natürlich
- fährt man mal über durchgezogene Linien,
- kommt man am Stoppschild nicht immer ganz zum Stehen,
- gibt man beim Abbiegen nicht immer Handzeichen,
- ignoriert man auch mal ein Tempo 30,
- fährt auch mal über den menschenleeren Gehweg damit die Autos vorbei können,
- steigt man in der Fußgängerzone nicht ab,
- überquert man eine Straße, auf der eh kein Verkehr ist, auch mal ohne die entsprechende Ampel zu betätigen,
- wird das Schild "Radfahrer absteigen" an Engstellen gekonnt ignoriert wenn niemand anderes unterwegs ist,
- hat man seine Beleuchtung nicht danach gewählt dass sie StVZO-konform ist, sondern dass man gut sehen kann,
- ist ein "Durchfahrt verboten"-Schild auch eher ein Anlass, mal zu schauen ob man durchkommt...
Der ganz entscheidende Punkt ist: Ich achte darauf, dabei niemandem in die Quere zu kommen. Wenn Fußgänger auf dem Gehweg sind, fahre ich dort nicht, auch wenn ich es gerne tun würde um die Autoschlange hinter mir nicht weiter zu nerven. Und wenn ich mal "kreativ abbiege", dann habe ich auch vorher geschaut dass die Straße gerade komplett leer ist.
Ob ich immer zu 100 % alle Regeln einhalte, kann ich leider nicht versichern – aber da ich neben dem Rad auch hin und wieder mit dem Auto fahre, würde ich schon behaupten, dass ich die Verkehrsregeln ganz gut kenne und mich entsprechend daran halte.
Mir ist mal fast ein Radfahrer hinten drauf gefahren, weil ich auf dem Radweg an einer roten Ampel (ohne Haltlinie) stehen geblieben bin und er damit nicht gerechnet hat.
Schuldig im Sinne der Anklage. Hiermit bekenne ich:
Ich fahre (rücksichtsvoll) auf Gehwegen.
Ich halte nicht am Stoppschild.
Ich benutze den Zebrastreifen ohne abzusteigen, um die Straßenseite zu wechseln.
Ich fahre in Fußgängerzonen.
Ich halte den Arm beim Abbiegen nicht immer raus.
Ich fahre bei Rot über Fußgängerüberwege.
Ich fahre, wenn's nicht anders geht, auf Kraftfahrstraßen, und nehme das Risiko in Kauf, wütend angehupt oder, im schlimmsten Fall, getötet zu werden.
Ich überhole trödelige Radfahrer rechts, wenn sie zu weit links fahren.
Mein Fahhrrad ist nicht mit Seitenreflektoren ausgestattet.
Ich fahre innerorts schneller als 50kmh, wenn's steil bergab geht.
Ich parke auf dem Gehweg (wenn genug Platz ist).
Komme ich jetzt in's Gefängnis?
Genauso, wie ich mich beim Autofahren nicht immer an alle Regeln halte.
Komme ich beim Stopp-Schild immer komplett zum Halten? Nein
Steht in einer 30er Zone mal eine 36 auf meinen Tacho? Ja
Fahre ich über rote Ampeln? Nein
Fahre ich entgegen Einbahnstraße? Nein
Nutze ich mein Handy während der Fahrt? Nein.
Ist nicht verboten. Nur weil da ein Fußgängerüberweg ist, heißt das nicht, dass du nicht die Straße überqueren darfst. Die Frage ist eher, ob du dort, wo du herkommst und wo du hinwillst (meist Gehweg) fahren darfst. 😅
Was meinst du mit "wenn's nicht anders geht"?
Finde ich legitim, würde ich wahrscheinlich auch machen.
Das ist tatsächlich erlaubt, auch wenn das nicht in der StVO steht. Soweit ich weiß, gibt es dazu auch mindestens ein Gerichtsurteil.