Gamescom: Wie findet Ihr die Bemerkung dieses Fans?

Widerlich. 58%
Lustig. 42%

12 Stimmen

3 Antworten

Widerlich.

Lustig ist das schon mal gar nicht, "widerlich" finde ich auch etwas übertrieben, passt aber eher. Es ist halt unangemessen, einer fremden Person, die man nicht kennt, zu sagen, dass man auf sie gegoont hätte. Das kann man auch für sich behalten. Auf mich wirkt das maximal unbeholfen, könnte mir vorstellen, dass da nicht einmal eine böse Absicht war.

Frage mich, wie das auf einer Erotikmesse wäre, wenn man das zu einer Pornodarstellerin sagt. Da wäre das wahrscheinlich eher angemessen, auch wenn das alles Andere als smooth wäre.

Widerlich.

Absolut übergriffig und eine Anzeige wert.

Frauen sind keine Sexobjekte. Sollte sich eigentlich bereits rumgesprochen haben.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 19:14
Absolut übergriffig und eine Anzeige wert.

Anzeige wegen welchem Straftatbestand? Und nein: Das ist keine Beleidigung nach § 185 StGB. Dafür fehlt es bereits am Tatbestandsmerkmal der Missachtung. Nicht jede unangemessene oder übergriffige Bemerkung erfüllt den Tatbestand der Beleidigung. Beleidigung ist auch kein Auffangtatbestand, um grundsätzlich nicht strafbare verbale sexueller Belästigung zu sanktionieren.

Wintermadl  07.09.2025, 19:22
@Philippus1990

Du irrst:

Sexuelle Belästigung ist jedes unerwünschte Verhalten sexueller Natur, das die Würde der betroffenen Person verletzt, sie einschüchtert oder eine demütigende, feindselige Arbeitsumgebung schafft. Es umfasst verbale und nonverbale Handlungen, Körperkontakt, das Zeigen pornografischer Bilder und sexuelle Aufforderungen oder Forderungen. Ausschlaggebend ist die Perspektive der betroffenen Person: Sie allein bestimmt, was sexuelle Belästigung ist.

zu verbalen Belästigungen zählen: Anzügliche Witze, sexuell aufgeladene Bemerkungen über Figur oder Privatleben, Fragen nach sexuellen Vorlieben, unerwünschte Liebesbezeugungen oder SMS.

Kannst dir nun aussuchen ob es unter: die Würde verletzen, demütigende Arbeitsumgebung schaffen oder anzügliche Witze fällt. Es reicht aber auch bereits "jegliches unerwünschte Verhalten sexueller Natur" da "die Perspektive der betroffenen Person ausschlaggebend ist".

Philippus1990 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 22:57
@Wintermadl

Du hast also irgendeinen Text kopiert, in dem es nicht mal um die Strafbarkeit geht, und glaubst damit jetzt einen Punkt gemacht zu haben?

Lustig.

Unnormal witzig, aber auch anstandslos