Findet ihr das auch merkwürdig , haben die sich schon abgesprochen

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10 Antworten

Ein Lügendetektortest wird in Deutschland nicht als Beweis anerkannt und und ist daher bedeutungslos. Zu Recht, da diese Tests sehr unzuverlässig sind.

Wenn das Ganze fix vor Gericht geht, besteht Grund zur Annahme, das Fakten vorliegen, die gegen dich sprechen.

Wenn du mit deiner Anwältin unzufrieden bist (sie scheint auch zu glauben das du schuldig bist) dann wechsle die Rechtsvertretung.

Wechsel den Anwalt. Es besteht Grund der Annahme, dass deine Anwältin nicht in deinen Interessen handelt.


animeartemis  17.09.2024, 10:32

Ein Anwalt der Regelmäßig vor Gericht steht, vermutlich sogar vorm entsprechenden Richter kann einen Verfahrensverlauf deuten und ist verpflichtet, wenn dieser die Vermutung zulässt, dass dieser sich gegen den Mandanten dreht oder aber trotz diverser Aussagen ein Ausgang nicht vorhersehbar ist, die Option der Aussage auf den Tisch zu bringen, tut er dies nicht könnte das als Fehlberatung ausgelegt werden und die vertretene Person hat Anspruch auf Schadensersatz.

Nun ob du gestehen sollst oder nicht, das musst du für dich entscheiden, da können wir leider nicht wirklich helfen.

Meine Anwältin meinte, dadurch sei sie jetzt nicht automatisch unglaubwürdig

Das ist korrekt, es hängt nämlich auch davon ab worin die Lüge besteht, in wie weit für den Prozess relevant und da vorbestraft in wie weit der Sachverhalt ernst genommen wird mit der Lüge. Sowie weiteren Faktoren. Aber relevant ist am Ende die Aussage vor Gericht, da sieht der Richter und hört in wie weit die Aussage der Person glaubwürdig ist, auch für Lügen gibt es entsprechende Ausreden.

Sie will, dass ich etwas zugebe, was ich nicht getan habe.

Eine Drohung ist nicht nur dann eine Drohung wenn sie direkt ausgesprochen wird, als Beispiel, ich schlage dich zusammen.

Gibt es eine entsprechende Vorgeschichte, kann auch schon reichen sowas wie, du weißt was passieren wird, wenn du keine Ruhe gibst.

Ohne Kontext kann das viel bedeuten, ich zeig dich an, ich erzähls deinem Bruder usw.

Wir wissen nicht was am Telefon konkret vorgefallen ist, aber sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Person etwas als Drohung aufgefasst hat und das Gericht zur Ansicht kommen, das könnte so gewesen sein, dann wirst du verurteilt.

Anhand des Ratschlags deines Anwalts, gehe ich davon aus, dass der Prozess ziemlich offen ist.

Das heißt nicht, dass du quasi bereits schuldig bist, sondern, dass es sich um keinen einfachen Sachverhalt handelt.

Daher kommt vermutlich der Ratschlag.

Entscheiden musst du, du hast 2 Optionen, dich schuldig bekennen und ein Schuldurteil ausfassen.

Oder aber du bekennst dich nicht schuldig, lässt den Prozess durchlaufen und hoffst, dass der Richter deine Unschuld erkennt.

Ich habe zudem als Indiz einen freiwilligen Lügendetektortest gemacht, der zeigt, dass ich sie niemals bedroht habe.

Ich kann beim Lügendetektor Test behaupten, dass ich die Person die mich gerade testet gestern umgebracht habe, der Detektor wird das bestätigen, diese Tests werden daher eher mit Vorsicht behandelt im Prozess.

Klingt mir nicht nach einer Absprache.

Eher das deine Anwältin glaubt das du schuldig bist.

Ein anderer Anwalt wäre mehr in deinem Interese.

Deine Anwältin glaubt dir eindeutig nicht.