Polizeiaussage, was machen?
Ich bekam einen Brief nach Hause von der Polizei, dass ich beschuldigt sei, im Besitz von Marihuana zu sein, es gekauft oder verkauft zu haben. Als wir bei der Polizei nachgefragt haben, um was es geht, sagten sie, ein Dealer wäre gefasst worden und hätte ausgesagt, dass ich bei ihm was gekauft hätte. Aktuell habe ich nichts mit dem Dealer zu tun und weiß auch nicht wer es sein könnte. Die Chance ist daher groß, dass keine Beweise vorliegen werden, ausser die Aussage des Dealers. Soll ich einfach nichts sagen oder erklären dass ich ihn nicht kenne usw? Hat dir Polizei das Recht aufgrund seiner Aussage einen Drogentest zu machen?
10 Antworten
Als Beschuldigter einer Straftat brauchst Du einer polizeilichen Einladung nicht Folge leisten. Gehst Du trotzdem hin brauchst Du zur Sache keine Angaben machen, außer zu deinen Personalien. Du brauchst dich nicht selbst belasten.
Kommt die Vorladung allerdings von der Staatsanwaltschaft, hast Du die Pflicht, dieser Folge zu leisten. Tust Du das nicht, kommt es zur Zwangsvorführung.
Es ist ratsam, Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen. Kostetet allerdings Geld.
Lügen ist schlecht, das ist in so einer Situation ein Delikt.
Besser gar nichts sagen. Aussage verweigern. Und warten, was kommt...
Lügen als beschuldigter ist kein Delikt.
Ich kann als beschuldigter ein ganzes Märchen erzählen wie ich lustig bin. Man darf alles erzählen, um sich entlasten zu können, solange man dabei nicht andere Personen einer Straftat bezichtigt.
Wenn es um den Dealer geht, bist du Zeuge. Dann musst du das Schreiben genau lesen, denn es kann sein, dass du hin MUSST.
Wenn du allerdings ausdrücklich Beschuldigter bist, MUSST du NICHT.
Gruß S.
Ich würde da nicht hingehen.
Ob der das auch wirklich gesagt hat, ist auch noch fraglich.
Ich würde da nicht hingehen.
Als Beschuldigter einer Straftat ist es tatsächlich so, das man zu einer polizeilichen Vernehmung nicht erscheinen muss. Ob das allerdings von Vorteil ist, da nicht vorzusprechen, wage ich zu bezweifeln,. Die Ermittlungen werden dadurch sicher nicht eingestellt, sondern nur verzögert.
Ob der das auch wirklich gesagt hat, ist auch noch fraglich.
Das ist ganz sicher nicht fraglich, wenn die Polizei entsprechende Informationen erhalten und auch bestätigt hat, und auf Grund dessen eine Ermittllungsverfahren eingeleitet worden ist.
Aufjedenfall nicht hingehen und nichts sagen ! Wenn du nichts gemacht hast wird es dann eh eingestellt. Falls du hingehst kannst du dich irgendwo reinreiten weil die dir Sachen in den Mund legen wollen !
Schweigen ist Gold 👍
Wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrundeliegt, dann muss man bei der Polizei auch erscheinen.