Drogenhandel: Kaufvertrag wie jeder andere?

10 Antworten

Da es um ein BTM Delikt geht ist der sog. Vertrag sittenwidrig. Das Geld bekommst du nicht wieder.

Das Geschäft wäre nichtig, da es gegen die gute Sitte verstößt. Damit kommt kein Kaufvertrag zustande.

Da gibts keinen Kaufvertrag und die Anzeige wegen Handels mit BTM gibts dann für beide.

Das Rechtsgeschäft verstößt gegen die guten Sitten und ist von Anfang an nichtig. Es gibt keinen Anspruch irgendeiner Seite auf Erfüllung, insbesondere keinen auf Zurückzahlung des Kaufpreises.

Der Verkäufer wird wegen Drogenhandel und wegen Steuerhinterziehung angeklagt, der Käufer wegen Drogenhandel.

Ja, auch verbotene Geschäfte sind steuerpflichtig, sofern keine Ausnahme greift. Eine solche gilt z. B. für den Handel mit menschlichen Organen.

Verträge mit sitten- oder gesetzwidrigem Inhalt sind von Anfang an nichtig.