Drogenhandel: Kaufvertrag wie jeder andere?
Vorab: ich hatte und habe nichts mit Drogen (außer den legalen) zu tun. Meine Frage: sagen wir ein Dealer verkauft jemandem 20 Gramm Marihuana für 200€, der Käufer überweist das Geld, der Dealer übergibt aber die Ware nicht. Sagen wir das ganze wird aufgedeckt und der Polizei bekannt. Was passiert? Wer wird wie für den versuchten Handel bestraft? Und was mich jetzt interessiert: liegt hier ein Bruch des Kaufvertrags von der Seite des Dealers vor, welcher auch als 'normaler' Kaufvertragsbruch behandelt und bestraft wird??
Danke im Voraus!
10 Antworten
Da es um ein BTM Delikt geht ist der sog. Vertrag sittenwidrig. Das Geld bekommst du nicht wieder.
Das Geschäft wäre nichtig, da es gegen die gute Sitte verstößt. Damit kommt kein Kaufvertrag zustande.
Da gibts keinen Kaufvertrag und die Anzeige wegen Handels mit BTM gibts dann für beide.
Das Rechtsgeschäft verstößt gegen die guten Sitten und ist von Anfang an nichtig. Es gibt keinen Anspruch irgendeiner Seite auf Erfüllung, insbesondere keinen auf Zurückzahlung des Kaufpreises.
Der Verkäufer wird wegen Drogenhandel und wegen Steuerhinterziehung angeklagt, der Käufer wegen Drogenhandel.
Ja, auch verbotene Geschäfte sind steuerpflichtig, sofern keine Ausnahme greift. Eine solche gilt z. B. für den Handel mit menschlichen Organen.
Verträge mit sitten- oder gesetzwidrigem Inhalt sind von Anfang an nichtig.