Mitwisserschaft Drogen
Hallo :)
Ich hab mal eine Frage, angenommen eine Person A ist mit einer Person B zusammengewesen, trennte sich aber wieder, als sie raufand das Person A dealt. Allerdings hatten sie immer mal wieder Kontakt. Person A fliegt dann irgendwann auf, meine Frage: Hat sich die Person B als Mitwisser straftätig gemacht ? Kann ja eigentlich nicht der Fall sein, da es nach deutschem Gesetz nicht geht oder doch?
Danke im Vorraus :) Dreamer
2 Antworten
Nein, Mitwisserschaft ist nur in wenigen Fällen strafbar. Und auch nur dann, wenn die Tat noch verhindert werden kann. http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
Hallo Dreamer,
Strafvereitelung würde, wenn ich den §258 StGB richtig interpretiere, nur dann zum tragen kommen, wenn Du den Straftäter vor dem Strafvollzug oder vor Ermittlungsbehörden aktiv schützt.
"Maul halten wenn niemand fragt" fällt da m. E. nicht darunter.
Schöne Grüße
Folglich hat sich Person B nicht schuldig gemacht ? Dann habe ich das also richtig interpretiert, danke :)