Verlobungsring abnehmen?

5 Antworten

Nach BGB sind Geschenke der Verlobungszeit (bei deren Auflösung) auf Verlangen zurückzugeben. Welche Frist dafür besteht weiß ich nicht.

Wenn er den Ring nicht zurückverlangt, was er darf, würde ich ihn verkaufen.

Weitertragen würde ich den nicht. Das Versprechen ist doch mit der Trennung gebrochen worden. Entweder in irgendeiner Ecke vergraben oder verkaufen

Lg kleinschwanzkönig

Ich glaube, das kommt darauf an, warum man sich getrennt hat und vom wem die Trennung ausging. Das müsste ich dann entscheiden, wenn ich in der Situation wäre.