Dürfen Bürgergeld empfänger das

JA 91%
NEIN/Wieso 9%

11 Stimmen

4 Antworten

JA

Dürfte man schon, sonst müsste man ja die Sachen wegschmeißen, die man nicht mehr braucht, aber sonst in Ordnung sind.

Davon mal abgesehen, ich habe vom Jobcenter Nie was zusätzlich bekommen, obwohl ich Bürgergeld beziehe.

Ich habe kein richtiges Bett, kein Schrank und auch nicht mal eine Waschmaschine.

Ich schlafe nur auf ein ein durchgelegenes kaputten Sofa, das ich mal Geschenkt bekommen habe.

Ich kenne die Nachteile sehr gut, wenn man kein richtiges Bett hat und auf ein durchgelegenes kleinen Sofa schlafen muss. Es geht gewaltig auf den Rücken und auf die Wirbelsäule. Wenn man Pech hat, bekommt man auch schon mal Hexenschuss. Aber es könnte genauso auch viel schlimmer werden, so daß dadurch sogar ein Bandscheibenvorfall bekommen könnte.

Zum Wäsche waschen muss ich extra quer durch die Stadt fahren zu mein Bruder.

Davon weiß das Jobcenter aber nichts.

Ich wusste und weiß davon, dass das Jobcenter es durch ein Antrag eventuell es genehmigt, aber bisher habe ich kein Antrag gestellt gehabt, weil immer gesagt wird, das es eher sehr unwahrscheinlich sein wird, dass das Jobcenter wirklich zustimmt.

JA

Du kannst Deine Sachen verkaufen. Das Jobcenter wird Dir für Sofa und ggf. Tisch allerdings nur ein Darlehen zahlen. Das wird dann ab kommendem Monat mit Deinen Leistungen aufgerechnet. Der Verkauf wird Dir daher in Summe gesehen nicht wirklich viel bringen.


Leon1990AA98 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 11:19

Du kannst Deine Sachen verkaufen. Das Jobcenter wird Dir für Sofa und ggf. Tisch allerdings nur ein Darlehen zahlen. Das wird dann ab kommendem Monat mit Deinen Leistungen aufgerechnet. Der Verkauf wird Dir daher in Summe gesehen nicht wirklich viel bringen.

Nein xD das amt also mein sachebarbeiter sagre das zahlt alles das amt xD bin seit 12 jahren bei amt kenn mich aus ist mein erstes mal das amt mir bett oder schrank kauft

Sie dürfen alles, was andere Menschen auch dürfen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
JA

Es wird niemanden interessieren, wenn sie hin und wieder mal ein paar Gegenstände, welche sie nicht benötigen, verkaufen.

Sollten sie jedoch regelmäßig Gegenstände An-&Verkaufen mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, dann müsste das versteuert werden und somit auch für das Bürgergeld als Verdienst mit einberrechnet werden.