"Den Bahnsteig darf man nur mit gültigem Ticket betreten!" - Stimmt das wirklich, dass man auch dort bereits beim Schwarzfahren erwischt werden kann?!
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10 Antworten
Es gibt einige Verkehrsverbünde, wobes so ist oder war. In Hamburg war es bis vor Kurzem. Aber sie sog Bahnsteigkarte wurde abgeschafft. Aber bis zum Verlassen des Zuges, auch noch am Bahnsteig, kannst Du kontrolliert werden.
Es handelt sich hier m. E. nicht um eine Straftat nach § 265a StGB, ggf. aber um einen Fall, der nach den Verträgen des entsprechenden Verkehrsverbundes oder Betreibers mit einer Vertragsstrafe bedroht ist.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
In Hamburg gibt es im Zugangsbereich zu den Bahnsteigen Markierungen am Boden, aus Messing, wenn ich mich nicht irre. "Ab hier fahrkartenpflichtiger Bereich" oder so ähnlich.
Kontrolliert wird nämlich oft nicht im Zug und nicht auf dem Bahnsteig, sondern am Ausgang. Wenn da jeder behaupten könnte, er hätte nur jemanden abgeholt oder hingebracht, dann wäre solch eine Kontrolle sinnlos.
Bahnsteigkarten gab es früher im Fernverkehr, heutzutage kann jeder die Gleise des Fernverkehrs betreten. Im Hamburger Nahverkehr gab es sie zu meiner Zeit nie.
Ja, das gibt es.
Wenn Du nur jemand auf dem Bahnsteig abholen willst, gibt es dafür sogar ein sogenanntes Bahnsteigticket.
Das war früher nich viel üblicher als heute.
Ich kenne nicht sämtliche aktuellen Fahrkartenpreise aller ÖPNV-Unternehmen in den betreffenden Städten auswendig. 🤷♂️
ist abhängig vom Verkehrsverbund und der Örtlichkeit.
z.B. München Hbf tief ja München Hbf Gl 11-26 nicht
und wie viel kostete das dann????