"Da hast du kein Anrecht drauf!" - Kann ein Junge am Ende einer Beziehung wirklich alle Geschenke zurückverlangen?!
29 Stimmen
7 Antworten
Geschenkt ist geschenkt - auch rechtlich.
Nicht direkt. Unter bestimmten Umständen kann eine Schenkung durchaus zurückgefordert werden.
Faktisch nein aber ich würds ihm allein schon aus Trotz zurückgeben. Weils nicht das ist, was er wirklich will. Es wird ihm gefühlstechnisch nichts bringen. Und das soll er merken. Es geht nicht um die Geschenke - nicht wirklich. Sondern um Enttäuschung, Trauer, Wut und Angst.
Bei einer Schenkung geht ja der Besitz in die andere natürliche Person über.
Eine Schenkung kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden, aber es gibt Ausnahmen, insbesondere wenn der Beschenkte sich grob undankbar verhält oder der Schenker verarmt. Grobe Undankbarkeit kann nur durch eine schwerwiegende Verfehlung des Beschenkten gegenüber dem Schenker oder nahen Angehörigen vorliegen. Eine Verarmung des Schenkers liegt vor, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann.
Ja, rein rechtlicher kann der Schenkende die Geschenke "bei grober undankbarkeit" zurück fordern.
Dementsprechend kann er das, wenn du dich entsprechend negativ verhalten hast, dass aus deiner Frage allerdings nicht hervor geht
Geschenke macht man wenn man jemandem eine Freude machen will. Es sind ja keine Leihgaben wenn sich die Gefühle mal ändern.