Braucht man für Mofa- und Roller eigentlich verschiedene Führerscheine!?
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Für das Mofa reicht eine Prüfbescheinigung, für den Roller (bis 45km/h) muss es die Führerscheinklasse AM oder höher sein.
Roller ist erstmal nur eine Fahrzeugart.
Es gibt gedrosselten Mofaroller, die mit der Prüfbescheinigung fahrbar sind, dann gibt es welche, für die man die Klasse AM benötigt und für wieder andere A1 oder sogar noch mehr.
Liebe Jessica!
Für ein Mofa brauchst Du nur eine Prüfbescheinigung.
Für einen Roller (bis 45 Stundenkilometer) gilt die Klasse AM.
Liebe Grüße A. Log
Für Mofa reicht eine Prüfbescheinigung, für 45 km/h Roller /Mopeds braucht man den AM Führerschein
Ja, für Mofas bis 49ccm Hubraum und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf ebener Fahrbahn, ist nur eine Mofa- Prüfbescheinigung erforderlich. Diese, kann jeder ab dem 15. Lebensjahr erwerben. Es sind lediglich ein paar Stunden Theorieunterricht an einer Fahrschule und eine Fahrerschulung im Umfang von mindestens 90 Minuten dafür notwendig sowie eine theoretische Prüfung bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle. Eine praktische Prüfung, gibt es hier nicht. Es handelt sich bei einer Mofa- Prüfbescheinigung auch nicht um eine Fahrerlaubnis im juristischen Sinne. Die "klassischen" Mofas, also die "Fahrräder mit Hilfsmotor", sind heutzutage weitestgehend verschwunden. Zumeist, handelt es sich um Motorroller mit 49ccm Hubraum, die auf 25 km/h gedrosselt werden und die dann rechtlich ein Mofa sind.
Motorroller mit 49ccm Hubraum aber mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, erfordern hingegen die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese, kann ab dem 16. Lebensjahr, in manchen Bundesländern aufgrund von Modellversuchen auch bereits ebenfalls ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Die Ausbildung an der Fahrschule, ist hier wesentlich umfangreicher und es gibt eine theoretische und eine praktische Prüfung, da es sich im juristischen Sinne hierbei dann um eine "echte" Fahrerlaubnisklasse handelt. Daneben, gibt es aber auch noch Motorroller, deren Hubraum mehr als 49ccm beträgt und deren Höchstgeschwindigkeit größer ist. Für diese, ist dann die Fahrerlaubnis der Klasse A1 notwendig.
Mfg