Bestrafung mobbender Personen am Arbeitsplatz.

Abmahnung. 40%
Strafversetzung. 10%
Beförderungssperre. 10%
Eintrag in Personalakte. 10%
Im Wiederholungsfall Entlassung. 10%
Dem Mobbingopfer Schmerzensgeld zahlen müssen. 10%
Anderes. 10%
Ausschluss aus dem Betriebsrat bzw. der Gewerkschaft. 0%
Berufsverbot. 0%
Geldstrafe. 0%

10 Stimmen

4 Antworten

Anderes.

Mobbing ist schlimm.

Aber wie will man es beweisen?

Ohne Zeugen bzw. wenn Zeugen nix bestätigen...wird es sehr schwer sein sein Recht durchzusetzen!

Abmahnung.

Leider passiert Mobbing am Arbeitsplatz viel zu oft – und oft bleiben die Täter unbehelligt, während das Opfer am Ende gehen muss. Ich finde, es muss klare Konsequenzen geben, und ja, es gibt auch rechtliche Möglichkeiten.

Was realistisch und rechtlich möglich ist:

  • Abmahnung nach § 314 BGB Wenn das Verhalten des Mobbers eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt, kann eine Abmahnung ausgesprochen werden – eine Art „gelbe Karte“ im Arbeitsrecht.
  • Eintrag in die Personalakte Das ist intern geregelt, aber erlaubt und kann Einfluss auf spätere Entscheidungen wie Beförderungen haben.
  • Entlassung nach § 626 BGB (Fristlose Kündigung) Wenn Mobbing nachgewiesen und schwerwiegend ist, kann auch eine außerordentliche Kündigung infrage kommen.
  • Strafanzeige nach § 185 StGB (Beleidigung), § 223 StGB (Körperverletzung), § 240 StGB (Nötigung) Viele Formen von Mobbing fallen unter diese Straftatbestände – Anzeige ist also möglich.
  • Schmerzensgeld nach § 253 BGB Wenn das Opfer seelische Schäden oder sogar krankheitsbedingte Folgen hat, kann über das Zivilrecht Schmerzensgeld beantragt werden. Dafür braucht man aber meist ärztliche Gutachten und ggf. rechtliche Vertretung.

Was ich persönlich für sinnvoll halte:

  • Beförderungssperre – fair und wirksam, falls der Mobber interne Aufstiegschancen hat.
  • Strafversetzung – um die Situation zu entschärfen.
  • Wiederholungsfall: Entlassung – völlig gerecht, wenn es trotz Maßnahmen wieder passiert.

Niemand sollte gezwungen sein, den Arbeitsplatz zu wechseln, nur weil andere Menschen sich danebenbenehmen. Die rechtlichen Wege sind da – leider oft mit viel Aufwand für das Opfer. Deshalb sind klare interne Regeln, Mut zur Anzeige und Unterstützung durch Kollegen umso wichtiger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eifel2024 
Beitragsersteller
 19.07.2025, 21:25

Der absolute SUPER-GAU bei Mobbing am Arbeitsplatz: Auch der Betriebsrat ist an dem Mobbing beteiligt und toleriert es zumindest oder unterstützt das Mobbing sogar. Werden mehrere Betriebsratmitglieder namentlich als Kündigungsgrund genannt, gehört der Betriebsrat aufgelöst und Gewerkschaftmitglieder ihrer Gewerkschaft verwiesen.

SashaMu66  19.07.2025, 23:26
@Eifel2024

Der Betriebsrat hat die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Mobber können aus selbigem ausgeschlossen werden. Geht gar nicht. Da würde ich mir tatsächlich Hilfe bei der Gewerkschaft suchen.

Eifel2024 
Beitragsersteller
 19.07.2025, 23:45
@SashaMu66

Gibt leider Betriebsräte, die mit der Arbeitgeberseite Vetternwirtschaft machen. Und was ebenfalls nicht geht, Betriebsratsmitglieder die bei der Stasi tätig waren. Ein stasiverseuchter Betriebsrat gehört aufgelöst.

SashaMu66  19.07.2025, 23:46
@Eifel2024

Wer wählt die denn? Beste Methode: Sich selbst zur Wahl stellen.

BSZMaik  20.07.2025, 11:39
@Eifel2024

Du sprichst einen echten Albtraum an: Wenn selbst der Betriebsrat beim Mobbing mitmischt oder es stillschweigend duldet, verliert man jegliches Vertrauen in die Arbeitnehmervertretung. Das ist nicht nur moralisch ein Tiefpunkt – das untergräbt auch die Schutzfunktion, die ein Betriebsrat eigentlich bieten sollte. Klar, eine Auflösung des gesamten Gremiums ist juristisch schwierig, aber wenn mehrere Mitglieder aktiv beteiligt sind, muss man zumindest über Konsequenzen reden: Ausschluss aus dem Betriebsrat, Meldung an die Gewerkschaft, vielleicht sogar öffentliche Aufarbeitung. Das ist sicher ein harter Schritt – aber Mobbing verdient klare Grenzen, egal woher es kommt.

BSZMaik  20.07.2025, 11:41
@Eifel2024

Da sprichst du etwas an, das viele nicht offen sagen: Wenn Betriebsräte mit der Geschäftsführung unter einer Decke stecken oder persönliche Verbindungen wichtiger sind als die Interessen der Belegschaft, dann ist die Idee einer fairen Arbeitnehmervertretung komplett untergraben. Gerade wenn solche Leute noch eine Vergangenheit in der Stasi haben und nie glaubwürdig aufgearbeitet wurde, ist das ein massiver Vertrauensbruch. Niemand will sich von einem Gremium vertreten lassen, das moralisch so diskreditiert ist. Eine Auflösung ist rechtlich zwar nicht leicht umzusetzen, aber zumindest sollte man über Transparenz, Neuwahlen und Konsequenzen sprechen dürfen – besonders in Betrieben, die sich soziale Verantwortung auf die Fahne schreiben.

Eifel2024 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 10:59
@BSZMaik

Will ein Arbeitgeber eine Person wegen auf ihre Stasi-Vergangenheit durch die Gauck-Behörde überprüfen lassen, bedarf es dafür mitunter die Zustimmung des Betriebsrates. Dumm nur, wenn dieser der Maßnahme nicht zustimmt, eben weil dort selbst Stasispitzel drin sind.

Eifel2024 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 12:55
@SashaMu66

Was soll man von einem Betriebsratsvorsitzendem halten, der einem Arbeitnehmer mit verhaltensbedinger Kündigung droht, nur weil dieser einen angebotenen anderen Arbeitsplatz abgelehnt hat? Der angebotene Arbeitsplatz entpuppte sich später als eine Falle.

SashaMu66  27.07.2025, 18:34
@Eifel2024

Sowas geht gar nicht. Ich würde mich beim nächsten mal selbst zur Wahl stellen. Hab' ich tatsächlich gemacht. Der vorhandene Betriebsrat hat sich nicht gekümmert (bzw. nur um seine eigenen Interessen) und wurde nicht wieder gewählt.

Alle geannten Formen der Bestrafung sind eigentlich gerecht, aber alle zusammen können schlecht verhängt werden. Am ehesten durchführbar wäre wohl die Kombination aus Geldstrafe, Schmerzendgeldforderung und Berufsverbot.

Was verstehst du unter Mobbing? Viele haben heute übertriebene Vorstellungen. Wir hatten hier schon einen Thread, wo sich jmd. geweigert hat, jmd. freundlich aber klar zu sagen, dass er mehr Abstand in der Schlange in der Kantine wünscht (ergo ist es kein Mobbing, solange man das nicht klar dem anderen kommuniziert hat), also völlig arrogant, dass andere deren Wünsche 100% riechen sollen (was ggf. sogar behindertenfeindlich ist, weil es Behinderungen gibt, durch die es noch schwerer ist die Wünsche von anderen zu erraten).

Manche empfinden auch wg. ihrer Behinderung div. Sachen als Mobbing, wobei die Behinderung sogar allen Beteiligten komplett unbekannt sein kann, wenn das z. B. eine Auswirkung der Behinderung, z. B. Autismus.

Und ich sage das als jmd., der bis zur Mittleren Reife heftig gemobbt wurde.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung