Beste legale Waffe zur Heimverteidigung?

Bratpfanne 47%
Alternative: 33%
Scuba Ringer Mk2 13%
Schreckschusspistole 7%
Messer 0%
Luftdruckgewehr 0%
Pfeil und Bogen 0%

15 Stimmen

7 Antworten

Bratpfanne

Rein rechtlich zur Selbstverteidigung, sollte man nur Gegenstände verwenden die einem "per Zufall" zur Hand kommen. In DE ist man sonst der Gefahr ausgesetzt das man vom Richter ne Teilschuld bekommt weil man zu hart / mit zu extremen Mitteln auf einen Angreifer reagiert hat.


JochenOWL  07.09.2025, 02:24

Bei mir im Flur hängt an der Garderobe ein Spazierstock mit Bergspitze... völlig legal.

Man kann natürlich auch "präventiv" tätig werden und an der Haustür ein Schild aufhängen:

Liebe Einbrecher zur Beachtung:

Wegen der gestiegenen Munitionskosten werden ab sofort keine Warnschüsse mehr abgegeben..... bis jetzt hat es geholfen 🤣

Schönen Sonntag und liebe Grüße

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:22

Man muss selbstverständlich angemessen reagieren, aber wenn jemand mit einem Messer in meiner Wohnung auf mich zukommt, ist ein Scuba Ringer mehr als angemessen

WhatzUpGaming  07.09.2025, 00:24
@Chico473

Ist halt die Frage ob das als Mittel zuviel für die Selbstverteidigung ist oder nicht - es kann dir ein Richter das krum auslegen, wie als ob du das ganze provoziert hast bzw. schuld bist das die Lage eskaliert ist.

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:26
@WhatzUpGaming

Deshalb ging es in der Frage explizit um Heimverteidung und legale Waffen. Es ist illegal den Scuba Ringer einfach so in der Öffentlichkeit zu führen

Historische Schußwaffen von vor 1871 bzw. Nachbauten sind erlaubnisfrei ab 18. So einschüssige Vorderlader, wo die in alten Schlachten Film nach jedem Schuss nachstopfen, oder Steinschlosspistolen und all sowas. Ausweis reicht. Muss man aber ordnungsgemäß in einem vorgeschriebenen Waffenschrank verwahren, das kostet Zeit bei Bedarf. Aber immerhin hat man damit früher Kriege geführt und die dicken, langsamen Geschosse richten wesentlich mehr Schaden an, als moderne Waffen.


jort93  07.09.2025, 01:20
Historische Schußwaffen von vor 1871 bzw. Nachbauten sind erlaubnisfrei ab 18

Nicht alle nur

einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

Also, z.B. nicht sowas https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/33/Gasser_M1870_-_National_Military-Historical_Museum_of_Ukraine.PNG obwohl das 1870 erstmals produziert wurde.

SirSilenius  07.09.2025, 01:13

Ja, die Waffen darf man besitzen. Das Schwarzpulver ist aber problematisch.

  • Rechtliche Grundlage: Schwarzpulver gilt als Explosivstoff im Sinne des Sprengstoffgesetzes (SprengG).
  • Erlaubnis: Man darf Schwarzpulver nur mit einer entsprechenden Erlaubnis besitzen, die in der Regel als Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG erteilt wird.
  • Voraussetzungen:
  • Mindestalter 21 Jahre (in besonderen Fällen ab 18 möglich).
  • Fachkundeprüfung (Lehrgang).
  • Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen, keine Suchtprobleme etc.).
  • Bedürfnisnachweis (z. B. Sportschütze mit Vorderlader, Böllerschütze oder Wiederlader).
  • Ohne Erlaubnis: Besitz und Erwerb sind strafbar (§ 40 SprengG).

Wichtig: Auch kleine Mengen, z. B. für Böllerschießen oder Vorderladerwaffen, sind genehmigungspflichtig.

Ich hab den Nachbau einer Steinschlosspistole. Die kann man wunderbar als Knüppel einsetzen, genau wie damals.

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 01:12

Interessante Idee

jort93  07.09.2025, 01:22
@Chico473

Ein problem dabei ist dass man für das schwarzpulver einen sogenannten pulverschein braucht. Ist zwar nicht mega schwer zu bekommen, aber joa.

Theoretisch ist es auch legal streichhölzer zu zermahlen um schwarzpulver herzustellen, es gibt eine explizite ausnahme für streichhölzer im sprengstoffgesetz(§ 1b absatz 3 Sprengstoffgesetz)

Alternative:

Tierabwehr Pfeffergel. Es hat recht hohe Stopwirkung und geringes Risko auf bleibende Verletzungen.

Woher ich das weiß:Recherche

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 13:26

Sehr starke Idee

Alternative:

Tür Abschließen.

110 anrufen, wenn einer rein will.


Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:20

Die Polizei braucht teilweise sehr lange, was der Gesetzgeber einsieht und weshalb er den Notwehrparagraphen eingeführt hat

mjutu  07.09.2025, 00:25
@Chico473

Daher ja: Türe abschließen. Wohnst du im Zelt?

jort93  07.09.2025, 00:25
@Chico473

Notwehr greift hier nicht, außer sie greifen dich persönlich an. Wenn sie in die wohnung eindringen ist es erstmal nur ein notstand.

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:27
@mjutu

Du überschätzt maßlos wie lange Einbrecher brauchen um durch eine abgeschlossene Tür oder ein Fenster zu kommen

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:28
@jort93

Die Frage war so gemeint, dass man selbst oder eine dritte Person angegriffen wird oder ein Angriff unmittelbar bevorsteht

jort93  07.09.2025, 00:31
@Chico473

Wenn es einbrecher sind, ist es aber noch keine notwehr.

Notwehr wäre es erst in dem moment, wenn sie dich angreifen.

Wenn sie nur deine sachen klauen wollen, und du sie dadran hindern willst, ist es ein notstand.

Klingt ähnlich, aber es gibt rechtliche unterschiede.

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:32
@jort93

Ich habe mit meinem letzten Kommentar die Frage erläutert, dass es darum geht dass ein Angriff entweder durchgeführt wird oder unmittelbar bevorsteht

ichweisnix  07.09.2025, 06:34
@jort93

Unsinn. Das rechtswidrige Eindringen in die Wohnung ist zweifselfrei ein Angriff im Sinne der Notwehr. Notwehrfähig ist jedes geschützte Rechtsgut. Ein (rechtfertigenden) Notstand setzt hingegen keinen Angriff voraus, hier geht es vor allem um "natürlich" entstande Dinge.

mjutu  07.09.2025, 07:07
@Chico473

Ich wurde schon offiziell für Einbruchsversuche bezahlt. Ich unterschätze da gar nichts.

Stattdessen schätze ich die Wirksamkeit der Information "Die Polizei ist bereits alarmiert" deutlich höher ein als das Fuchteln mit einer Bratpfanne. Im Zweifel sind es mehrere Täter, die sich in einer ausweglosen Situation befinden und deshalb gewaltbereiter sind. Die Möglichkeit zur Flucht zu bieten ist darum eine bessere Wahl statt alleBeteiligten in Notwehrsituationen zu bringen. Auch der Einbrecher darf und wird sich wehren, wenn sein Leben in Gefahr ist, wie z.B. wenn ein Kopftreffer mit einer Bratpfanne droht.

Die Idee, sein Heim mit Waffengewalt zu verteidigen, ist mit der Höhe des Testosteronspiegels korreliert (plausible persönliche Meinung ohne Beleg durch Studie). Gleichzeitig sind junge Männer gerade durch ihre Gewsltbereitschaft und Waffenaffinität die häufigsten Opfer von Gewalttaten.

Im Zweikampf zwischen Hausbesitzer und Einbrecher stehen die Chancen grob bei 50/50, wer den Kampf gewinnt. Kampferfahrung und Anzahl der Täter bringen die Einbrecher schnell in die bessere Position.

Der Einsatz der Polizei, selbst wenn sie lange braucht, ist dagegen ein massiver Vorteil für die Unversehrtheit des Hausbesitzers.

mjutu  07.09.2025, 07:10
@Chico473
Ich habe mit meinem letzten Kommentar die Frage erläutert, [...]

Bitte erwarte nicht, dass die Leser sich die exakte Konstellation aus verschiedenen Beiträgen zusammensuchen. Du hast nicht mal einen Link zur andern Frage angegeben.

mjutu  07.09.2025, 07:17
@ichweisnix
Das rechtswidrige Eindringen in die Wohnung ist zweifselfrei ein Angriff im Sinne der Notwehr.

Das ist nicht plausibel. Ein Gegenbeispiel ist es, wenn jemand betrunken die Wohnungstüre verwechselt. Da wäre es eine Fehleinschätzung, von einem Angriff auszugehen und bei einem gezielten Schlag mit der gusseisernen Bratpfanne den Tod des Eindringlings in Kauf zu nehmen. "Sorry, falsche Wohnung!" hätte gereicht.

Nun war explizit von Einbrechern die Rede. Wenn das hungrige Kinder sind ist die Notwehr-Situation nicht gegeben.

Mit "Unsinn" bist du da zu schnell bei der Hand.

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 13:28
@mjutu

Nicht wenn die Poizei länger braucht als der Angriff geht, beispielsweise eine Vergewaltigung, was statistisch sehr häufig ist

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 13:29
@jort93

Notwehr bezieht sich nicht nur auf das Leben sondern auf jedes Rechtsgut, inkusive persönliches Eigentum

mjutu  07.09.2025, 20:02
@Chico473

Du schließt von einem Einbruchsversuch auf eine bevorstehende Vergewaltigung? Gewagt. Aber wenn du eine statistische Aussage dazu hast: zeige mal einen Link dazu.

Nach wie vor sprichst du von einem Angriff, der in der Frage nicht vorkommt.

mjutu  07.09.2025, 20:03
@Chico473

Jemand zu töten, der eventuell nur deinen Kühlschrank klauen will, wäre ein ungerechtfertigter Gewalt-Exzess.

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 22:56
@mjutu

Also du beschwerst dich dass in der Frage nicht explizit genannt wird dass ein Angriff geschieht, obwohl es offensichtlich impliziert wird denn auch dein Eigentum ist ein Indiviualrechtsgut was du im Rahmen der Notwehr verteidigen darfst, aber dann schließt du auf töten, was auf keinen Fall in der Frage steht aber das zauberst du dir dann einfach herbei hahaha

mjutu  07.09.2025, 23:45
@Chico473

Mit einer gusseisernen Bratpfanne auf einen eindringenden Menschen zu schlagen bedeutet seinen Tod billigend in kauf zu nehmen. Das habe ich in meinem Kommentar von 7:17 erklärt.

Ich "zaubere es also nicht herbei". Aufschlussreich, dass du zu solch platten Argumenten greifst.

obwohl es offensichtlich impliziert wird denn auch dein Eigentum ist ein Indiviualrechtsgut was du im Rahmen der Notwehr verteidigen darfst

Das passt nicht zur deutschen Rechtsprechung. Die Notwehr ist nur angemessen, wenn sie die Gefahr für das eigene Leben abwendet. Dabei muss das mildest mögliche Mittel angewendet werden.

Die Fragen zur Waffenwahl beim Einbruchsversuch ist darum abstrus. Solche Gewaltphantasien enden schnell, wenn 2 erfahrene Einbrecher vor dir stehen und sich in die Ecke gedrängt fühlen. Du kannst froh sein, wenn du dich bewegen kannst und dir nicht die Knie schlottern.

Rufe die Polizei, warne die Einbrecher und halte den Ball flach.

Alles, was der Slingshot-Channel so empfiehlt.

https://www.youtube.com/@Slingshotchannel


Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:31

Er führt den Scuba Ringer tatsächlich auch auf

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:35
@SirSilenius

Leider nicht legal in Deutschland durch die letzte fehlerhafte Gesetzesänderung

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:35
@jort93

Dann nenne doch gerne eine bessere Alternstive

SirSilenius  07.09.2025, 00:37
@Chico473

Echt? Innerhalb von sieben Monaten reagiert? Blitzschnell für die deutschen Behörden. ^^
Aber ist ja eigentlich auch gut so.

jort93  07.09.2025, 00:38
@Chico473

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1

Der scuba ringer braucht auch eine WBK

Das Abschussgerät AEA „Spear Gun“ wird sehr oft auch unter dem Namen „Scuba Ringer“ im Handel angeboten.Technisch sind die beiden Geräte identisch.
[...]
Das Pfeilabschussgerät AEA „Spear Gun“ in der oben genannten Variante unterliegt der waffenrechtlichen Erlaubnispflicht gemäß § 10 WaffG.

Eben deshalb hat er eine neue version rausgebracht.

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:41
@jort93

Der Scuba Ringer Mk2 braucht eine Wbk wenn man ihn einfach in der Öffentlichkeit führen will. Nicht wenn man ihn nur zuhause nutzt oder beim Tauchen und auf dem Hin und Rückweg davon

jort93  07.09.2025, 00:42
@Chico473

Nein, das ist unsinn. Mit führen hat eine WBK absolut garnichts zu tun. Zum führen bräuchte man einen waffenschein, das ist was anderes.

In dem festellungsbescheid steht ganz klar dass er der waffenrechtlichen Erlaubnispflicht gemäß § 10 WaffG untersteht, das ist die WBK

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:43
@jort93

Der Scuba Ringer Mk2 gilt als Sportgerät, weshalb dein Link keine Anwendung findet

jort93  07.09.2025, 00:46
@Chico473

Doch, tut es... Nur weil man es sport gerät nennt, ändert das nichts. In dem festellungsbescheit steht auch

Das Abschussgerät AEA „Spear Gun“ wird im Internet als Harpune/Unterwassersportgerät zum Fischen und zur Haiabwehr beworben

Und weiter heißt es

Es ist nun zu prüfen, ob es sich darüber hinaus um Unterwassersportgeräte handelt, die der Befreiung für Harpunengeräte nach Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 zum WaffG unterliegen
[...]
Die hiesigen Untersuchungen haben im Weiteren ergeben, dass aus technischer Sicht eine Zweckbestimmung als Harpunengeräte zum Betrieb unter Wasser nicht erkannt werden kann. Dies ist auf die Verwendung korrosionsanfälliger Materialien, die fehlende Abdichtung und die extrem kurze Wirkdistanz (maximal 50 cm) zurückzuführen. Aufgrund der niedrigen kinetischen Energie der Pfeile unter Wasser ist die Unterwasserjagd bzw. die Verteidigung gegen Raubfische bei größeren Entfernungen als die Wirkdistanz nicht möglich. Druckluftharpunen, die in Ländern vertrieben werden, in denen die Unterwasserjagd im Gegensatz zu Deutschland erlaubt ist, weisen eine größere Länge (ab 30 cm) und eine größere Reichweite (einige Meter) als die vorliegenden Geräte auf.

Ich glaube nicht das du dich damit befasst hast, sondern einfach nur sagst was du glauben möchtest. Lies es doch erstmal.

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:47
@jort93

Es geht aber nicht um die Spear Gun, sondern um den Scuba Ringer Mk2

jort93  07.09.2025, 00:50
@Chico473

Und in dem festellungsbescheid steht

Das Abschussgerät AEA „Spear Gun“ wird sehr oft auch unter dem Namen „Scuba Ringer“ im Handel angeboten.Technisch sind die beiden Geräte identisch.

das ist also auch auf den scuba ringer anzuwenden.

Ob in der mk2 version(die nicht in der frage spezifiziert ist) ausreichend geändert ist um ohne WBK legal zu sein ist fragwürdig, ist gibt keinen feststellungsbescheid dazu.

Lies halt erstmal den festellungsbescheid.

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 00:51
@jort93

Für den Scuba Ringer Mk2 gibt es keinen Feststellungsbescheid, bis dahin ist er als Sportgerät zu sehen. Außerdem steht hier ganz eindeutig Scuba Ringer Mk2?

jort93  07.09.2025, 00:53
@Chico473

Nein, so funktioniert es nicht. Ein festellungsbescheid ändert nicht das gesetz oder so. Ein festellungsbescheid bietet nur erläuterungen der bestehenden gesetze.

Wenn jetzt jemand wegen einem scuba ringer mk2 vor gericht landet, würde ich der richter den alten festellungsbescheid anschauen, und wenn er denkt dass der nicht anwendbar ist, nach einem neuen fragen.
Man braucht nicht für jedes einzelne produkt einen festellungsbescheid, nicht jedes china butterfly messer braucht einen eigenen festellungsbescheid, man kann auch in festellungsbescheide für ähnliche produkte schauen und diese als referenz nutzen.

Aber wenn in dem neuen dann steht dass es erlaubnispflichtig ist, oder der richter denkt dass der alte anwendbar ist, dann gibt es für den besitzer eine strafe, weil es dann immer schon erlaubnispflichtig war.

jort93  07.09.2025, 01:00
@SirSilenius

Das ist die vermutung, ja.

Der orginal scuba ringer wurde als erlaubnispflichtiges pfeilschussgerät eingestuft, weil er nur schlecht unter wasser funktioniert hat.

Um dann im prinzip dieses verbot zu umgehen hat man den scubra ringer mk2 rausgebracht. Der scuba ringer mk2 hat soweit ich weiß eine verbesserte performance unter wasser, aber es gibt eben keinen festellungsbescheid der belegt dass es nicht erlaubnispflichtig ist. Gibt es auch, es gibt festellungsbescheide die belegen dass dinge nicht verboten/erlaubnispflichtig sind.

Also im prinzip "hofft" man dass es nun erlaubt ist.

SirSilenius  07.09.2025, 01:02
@jort93

Ja gut, da kenne ich mich definitiv nicht aus. Die einzigen Waffen, die ich zuhause habe, sind ein mittelalterlicher Langbogen und eine Armbrust. ^^

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 01:07
@jort93

Habe gerade nochmal nachgeguckt und der Feststellungsbescheid den du zitierst ist gar nicht rechtskräftig weil ein Widerspruchsverfahren läuft. Ekelhaft mit falschen Quellen zu arbeiten, außerdem hast du gekonnt weggelassen, dass das Problem bei der Mk1 die zu schwache Leistung war, was bei der Mk2 verbessert wurde, wodurch der Feststellungsbescheid keine Anwendung findet, selbst wenn er rechtskräftig wird

SirSilenius  07.09.2025, 01:08
@Chico473

Naja, ekelhaft finde ich jetzt ein bisschen hart ausgedrückt. Immerhin bedeutet ein Widerspruch nicht automatisch eine Aufhebung.
Und man kann nicht alles wissen, wie ich mit der Sex-Needler. :)

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 01:09
@SirSilenius

Ja das hilft sehr, weil es sein Argument völlig entkräftigt. Danke sehr

jort93  07.09.2025, 01:09
@Chico473

Das habe ich nicht weggelassen, ich habe es doch extra zitiert

Dies ist auf die Verwendung korrosionsanfälliger Materialien, die fehlende Abdichtung und die extrem kurze Wirkdistanz (maximal 50 cm) zurückzuführen. Aufgrund der niedrigen kinetischen Energie der Pfeile unter Wasser ist die Unterwasserjagd bzw. die Verteidigung gegen Raubfische bei größeren Entfernungen als die Wirkdistanz nicht möglich.

und dir auch extra gesagt dass du den bescheid erstmal selbst lesen sollst. Wenn du meine kommentare garnicht liest, dann bist du selbst schuld würde ich sagen.

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 01:11
@jort93

Ja und das trifft auf die Mk2 nicht zu, also führst du aus dem Kontext gerissene Zitate an, die keine Anwendung hier finden. Du hast versucht es so darzustellen dass es um alle Scuba Ringer geht bei dem Feststellungsbescheid und du hast versucht es so darzustellen, als ob er rechtskräftig wäre auch falsch ist

jort93  07.09.2025, 01:13
@Chico473

Das es sich auf das orginal bezieht und nicht auf die mk2 habe ich doch hier ständig erwähnt, in quasi jedem kommentar von mir.

Der orginal scuba ringer wurde als erlaubnispflichtiges pfeilschussgerät eingestuft, weil er nur schlecht unter wasser funktioniert hat.
Um dann im prinzip dieses verbot zu umgehen hat man den scubra ringer mk2 rausgebracht
.
Wenn jetzt jemand wegen einem scuba ringer mk2 vor gericht landet, würde ich der richter den alten festellungsbescheid anschauen, und wenn er denkt dass der nicht anwendbar ist, nach einem neuen fragen.
.
Ob in der mk2 version(die nicht in der frage spezifiziert ist) ausreichend geändert ist um ohne WBK legal zu sein ist fragwürdig, ist gibt keinen feststellungsbescheid dazu.

keinen einzigen kommentar von mir gelesen?

Von einem widerspruchsverfahren habe ich schlicht nichts mitbekommen. Hast du dazu eine referenz?

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 01:19
@jort93

Ah den Kommentar meinst du von dir, wo du einfach behauptet hast ich hätte mk2 nicht spezifiziert obwohl jeder sieht dass die Umfrage unbearbeitet ist und Scuba Ringer Mk2 als Antwortmöglichkeit dort steht. Aber dann hast du ja schon zugegeben dass du selber keine Ahnung hast ob all deine Kommentare überhaupt Anwendung finden. Oh man

jort93  07.09.2025, 01:26
@Chico473

Das stand da vorher nicht, die umfrage ist bearbeitet.

Aber dann hast du ja schon zugegeben dass du selber keine Ahnung hast ob all deine Kommentare überhaupt Anwendung finden

Das kann im zweifelsfall nur ein richter genau wissen.

Chico473 
Beitragsersteller
 07.09.2025, 13:23
@jort93

Wenn eine Umfrage bearbeitet ist, kann man das sehen. Jetzt lügst du einfach nur noch, dein Argumentationsniveau sinkt immer weiter, aber zumindest gibst du zu dass du keine Ahnung hast ob deine Zitate überhaupt Anwendung finden

jort93  07.09.2025, 13:52
@Chico473
Wenn eine Umfrage bearbeitet ist, kann man das sehen

Nein.