Darf ich eine CO2 Waffe in der Öffentlichkeit zum Selbstschutz tragen?

9 Antworten

Pfefferspray ist ohne Altersbeschränkung erlaubt, wenn es als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist (und NUR dann!) und zwar sowohl Besitz als auch das Führen. CO2 Waffen dürfen NICHT geführt werden, auch nicht mit kleinem Waffenschein. Hier gibt es KEINERLEI Ausnahmen.

brauche ich dafür den kleinen Waffenschein geschweige denn eine Waffenbesitzkarte

Beides trifft hier nicht zu. Eine WBK (Waffenbesitzkarte) wird für den Erwerb und Besitz von scharfen Schusswaffen benötigt und hat nicht das Geringste mit einer Führerlaubnis zu tun.

Ein Waffenschein ist eine Führerlaubnis, aber die gilt nur für scharfe Schusswaffen. Der Kleine Waffenschein (KWS) ist auch nur eine Führerlaubnis für SRS-Waffen, z. B. für eine Schreckschusspistole.

Da aber CO2- sowie Airsoft-Waffen zu den Anscheinswaffen zählen, unterliegen sie einem allgemeinen Führverbot! Das bedeutet, es gibt keine Erlaubnis, um diese Waffe führen zu dürfen.

Gruß

Darf ich eine CO2 Waffe (unter 7,5 Joule) öffentlich aber verdeckt bei mir tragen

Nein.

zum Selbstschutz

Dazu taugt so ein Teil nichts.

oder brauche ich dafür den kleinen Waffenschein

Nein, der gilt ausschließlich für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.

geschweige denn eine Waffenbesitzkarte?

Nein, denn der Besitz ist frei ab 18 Jahren.

Ebenso mit Pfefferspray.

Das darfst du besitzen und auch führen, weil es eigentlich zur Tierabwehr dient.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

Das Führen (schussbereit bei sich tragen) ist bei Luftdruck- und CO2-Waffen grundsätzlich nicht erlaubt - zumal 7,5 Joule auch niemanden stoppen würden (außer man trifft zufällig Augen oder Sack).

Zwar kann man jemanden damit verletzen, aber eine "mannstoppende Wirkung" erreicht man nur mit viel Joule und Masse. Wie diese Bohnensäcke die mit über 120 Joule geschossen werden und selbst die stoppen nicht jeden.

Pfefferspray hat keine Zulassung für den Menschen (ausser für Behörden), kann aber natürlich schon genutzt werden, falls man in eine Notsituation gerät. Im Prinzip könnte der Angreifer dich zwar verklagen, allerdings wäre das eher selten.

Meist sind Täter bereits vorbestraft und entsprechend unglaubwürdig vor Gericht. CS-Gas kann man sich eigentlich komplett sparen, denn das Zeug ist einfach schwach.

Legal, sehr wirkungsvoll und sogar in Holland/Österreich zugelassen sind die Produkte von "Help Me Deutschland" . Tatsächlich ist der Reizstoff echt übel (ich hatte minimal was davon abbekommen und es war die Hölle) und der Reizstoff stinkt brutal.

Der Angreifer kann den Geruch nicht einfach abwaschen und daher hat er Probleme zu flüchten, denn weder Taxi, Bus oder sein bester Kumpel würden ihn transportieren. Ich hatte das Spray SINIST durch Zufall bekommen und seitdem ersetzt es mein Pfefferspray.

Ich finde es einfach besser, wenn ich ein legales Produkt in der Tasche habe. Ich will keine Debatten mit der Polizei haben, falls ich mal in eine dumme Situation kommen und Spray benutzen muss.

Wenn möglich, dann sollte man üble Orte und üble Menschen meiden, denn das vermeidet dann Ärger. Leider ist dies nicht immer möglich. ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein. Egal welchen Schein du hast oder nicht hast.

Pfefferspray darfst du.

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 

straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.