"Alle Häuser in unserer Straße besitzen eine Alarmanlage" - Was fällt euch an diesem Satz sofort auf? Und ist der Satz überhaupt korrekt?!
7 Stimmen
2 Antworten
Häuser sind Sachen.
Im Gegensatz zu natürlichen und juristischen Personen können sie nichts "besitzen".
"Alle Häuser in unserer Straße sind mit einer Alarmanlage ausgestattet" wäre die korrekte Diktion. Ev. auch "verfügen über eine Alarmanlage".
Kleiner (und aus Deiner Sicht womöglich penibler) juristischer Konter zu Deiner Ausführung im Punkt "Allgemein":
"Besitz" bedeutet bloß "faktische Sachherrschaft". Selbst ein Dieb ist ein (wenn auch unredlicher) Besitzer der Beute.
"Eigentum" ist hingegen ein Recht.
Der Terminus der Umfragestellerin "unsere Straße" ist somit nicht verfehlt, weil sie als Anwohnerin realiter eine Benutzungsberechtigung derselben hat. So wie allen anderen Anrainer auch - Stichwort: Servitut.
Deine weiteren, direkt an spanferkel14 gerichteten Ausführungen lasse ich bewusst unkommentiert.
Zwei Richtigstellungen im Text an Span(n)ferkel ….Verfälschung des Nickname… und irrtümlich…“Juristenstatus“ unseres (selbsternannten ?) Experten.
Sorry an Dich, falls Du mitliest
Wenn ein Haus nichts besitzen kann, kann es auch über nichts verfügen. Verfügen kann auch nur ein Mensch.
An dem Satz fällt mir gar nichts auf, nur dass der Punkt am Ende fehlt.
Was soll an dem Satz denn falsch sein?
Was soll inhaltlich am Verb "besitzen" falsch sein? "Besitzen" kann man auch im übertragenen Sinne gebrauchen, z. B.: Ich bin im Besitz meiner geistigen Kräfte./ Ein Haus besitzt einen Keller. /Hans besitzt ein unglaubliches Talent, andere für sich arbeiten zu lassen.
Da sind wir schon wieder bei der Unterscheidung/Trennung von Sachen und Lebewesen.
Ein Haus besitzt keinen Keller, sondern hat bloß einen solchen. "Besitzen" tut ihn ausschließlich der Hauseigentümer oder der Mieter dieser Liegenschaft.
Deine beiden anderen Beispiele (geistige Kräfte bzw. Talent) sind hingegen korrekt.
Das ist für mich sprachliche Korinthenkackerei. Mein Haus besitzt/hat einen Keller oder verfügt über einen solchen bzw. ist mit einem solchen ausgestattet.
Da könnten wir endlos streiten, aber das willst ja du sicher genauso wenig wie ich. Wir haben uns unsere Standpunkte mitgeteilt. Belassen wir es am besten dabei, ok? 😉 Schönes Restwochenende wünsche ich dir, falls du Montag wieder arbeiten musst.
OK, geht in Ordnung!
Vermutlich hast Du mein Profil nicht angeklickt. Ich bin nämlich Jurist - daher meine Spitzfindigkeiten. Besitzfähig sind rechtlich gesehen nur Personen, aber keine Sachen.
Wünsche Dir ebenfalls ein schönes verbleibendes WE. 😉
Aus juristischer Sicht trifft das sicher zu. Da ist es auch wichtig, dass man genau differenziert. Poesie, metaphorischer Gebrauch der Sprache, sehr individuelle Ausdrucksweisen, die vielleicht noch der Deutung bedürfen, alles, was die Sprache interessant und plastisch macht, hat da nichts zu suchen, sondern präzise, nüchterne, schnörkellose Sprache ist gefragt, zumindest auf dem Papier. Die Sachverhalte müssen eindeutig dargestellt werden. Da widerspreche ich dir nicht. Was dann ein Richter oder Anwalt in einer Verhandlung verbal vom Stapel lässt, ist wieder eine ganz andere Sache. Man muss ja auch mal ironisch sein dürfen, auch bildhafte Vergleiche sind oft gut, wenn man überzeugen will, nicht wahr?
Aber hier geht es um eine ganz einfache Alltagsinformation, nicht um einen juristischen Text. Der eine benutzt einfaches Vokabular (haben), der andere bildhaftes (besitzen), der nächste redet wie ein Immobilienmakler (ausgestattet mit) und noch einer in gehobenem Deutsch (verfügen über), wobei "verfügen über" ja auch leicht unterschiedliche Bedeutungen hat.
Du hast recht. Dein Profil habe ich nicht angeklickt. Das mache ich normalerweise nur, wenn mir jemand richtig dämlich kommt und ich mich frage, wes Geistes Kind ich da vor mir habe, oder wenn jemand lügt etc.
So, nun aber wirklich Schluss mit dem Palaver. Schönen Sonntag und gute Nacht 🛌🌛 vom Span🐷, das schon seit vielen Jahren immer Wochenende hat.
Vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar!
Gehe damit konform. Und ersuche um Nachsicht, dass meine Ausbildung manchmal auf den privaten Sektor (wie GF) durchschlägt.
Ferner ist es mir ein Bedürfnis, Dich ob Deiner äußert korrekte Schreibweise ausdrücklich zu loben (sowohl grammatikalisch als auch interpunktionsmäßig). Ist auf dem GF-Forum leider ein Minderheitenprogramm.....
LG
WraithGhost
Allgemein:
Tja…wenn schon penibel, dann auch Eigentumsverhältnis „ unsere Straße“ (juristisch) überprüfen….unverfänglicher wohl „in der Straße, in der wir wohnen“….
——
Und an Spannferkel 14:
Zitat: …sprachliche Korinthenkackerei
….dies als „ vox populi“ Ausrutscher eines Juristen zu akzeptieren, um dem Niveau hier gerecht zu werden…okay…..auch..
Zitat: „Man muss ja auch mal ironisch sein dürfen,…‘..“stimmig…. aber der vollmundige Einstieg:….
Zitat „Was soll an dem Satz denn falsch sein?“ eines Juristen als…
Zitat: „Community-Experte Sprache, Grammatik, deutsche Grammatik“
ist mehr als dünn.
Besonders vor dem Hintergrund, dass der Fragesteller, den zu offensichtlichen Ersteindruck seiner Diktion, selbst infrage gestellt hat.
Fazit: Ich wünsche mir hier die sogenannten Experten als Partner, zu denen man/frau , im Idealfall in Fachgebieten, hinaufschauen kann…. und nicht als….jetzt muss ich vorsichtig sein, als (Vox populi) „Dampfplauderer“ mit minimalsten Feststoffanteilen.
Mein Lebensmotto als Orientierungslinie:
Lasse Dich nur selten auf das Niveau Deines Gegenüber HINAB, da ist er Dir überlegen….denn da kennt ER sich aus…
Und zu Experten möchte ich gern aufschauen…..und nicht enttäuscht abwenden müssen, weil…….(selbst ausfüllen bitte)
LG…Bleib‘ gesund und spannen d.