Sozialphobie und arbeiten..?

Ich leide seit ich denken kann an krankhaftes schüchtern sein, als meine Familie und ich mit 13 weit weg von meinem damaligen Wohnort zogen, fing dann meine sozial Phobie an.
In der Schulzeit hatte ich nie Freunde und hab auch nie mit Schülern oder Lehrern freiwillig von mir aus geredet.

Ich habe kein Verlangen nach menschlichen Kontakt und finde es sehr energieraubend und zeitverschwenderisch mit Menschen zu reden. Ich weiß auch garnicht wie man mit Menschen umgeht denn selber fühle ich mich wie keiner. September 2018, als ich 16 war, musste ich mich dann um eine Ausbildung kümmern, habe eine bekommen und das ganze nur 2 Monate ausgehalten und dann abgebrochen. Anfang 2019 ging ich in Therapie - ohne Erfolg.

Ein ganzes Jahr war ich Zuhause (2019) und ich war das erste mal glücklich. Dann Januar 2020 habe ich einen Minijob als Aushilfe im Verkauf begonnen, dieses hab ich nach 2 Wochen abgebrochen weil ich jedes Mal heulen könnte wenn jemand versucht mit mir zu reden. Ich habe vieles versucht und will es auch weiterhin versuchen aber schaffe es momentan nicht. Ich bin mittlerweile 18 und will von zuhause ausziehen weil ich es mit meiner 7 Köpfigen Großfamile kaum noch aushalte. Habe aber kein Geld fürs ausziehen und wollte wissen, ob man Geld vom Staat beantragen kann, wenn man psychisch nicht arbeiten gehen kann, aber dennoch Geld braucht.

Danke fürs durchlesen, würde mich auf hilfreiche Antworten freuen!

Arbeit, Schule, Geld, Psychologie, Reha, ausziehen, Psychiater, Soziale Phobie, Sozialgeld, Staat, Teilhabe am Arbeitsleben, Ausbildung und Studium
Teilhabe am Arbeitsleben, Termin verschieben?

Hallo,

bei mir wurden Leistungen zur teilhabe am Arbeitsleben als erforderlich angesehen.

Zu mir: ich hatte einen Autounfall und war 4 Woche in der Reha. Der Sozialarbeiter dort hat mich dann bei der Rentenversicherung angemeldet zur "Teilhabe am Arbeitsleben" , da ich meinen alten job nicht mehr ausüben kann. Zu meiner Freude wurde die teilhabe am Arbeitsleben auch genehmigt. Da ich gerne eine Umschulung machen würde.

Ich hab auch schon 2 mal einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung bekommen 

Die ich beide aus gesundheitlichen Gründen beide absagen musste.

Morgen steht ein neuer Termin an, mir geht es aber immer noch sehr schlecht und ich bin bis 20.4 krankgeschrieben. Bekomme kaum einen klaren Gedanken. Ich wüsste nicht ob ich beim Gespräch mit dem Sachbearbeiter alles richtig verstehen würde.

Jetzt zu meiner eigentlich frage. Könnte ich Probleme bekommen wenn ich den Termin schon wieder verschiebe.

Ich kann schon die ganze Nacht nicht schlafen aus Angst das es Konsequenzen für mich haben könnte, das ich nicht mehr an der "teilhabe am Arbeitsleben" teilnehmen darf. Also einer Umschulung.

Ich nehme zur Zeit stärkere Schmerzttabletten (bin mir garnicht sicher ob ich überhaupt damit fahren darf) und werde wohl auch die Nacht nicht schlafen können. Und da ich ziemlich weit mit dem Auto muss, auch noch durch eine Großstadt,habe ich Angst das was passieren könnte. Als Fahranfänger bin ich noch nie durch eine Großstadt gefahren.

Das war es eigentlich auch schon. Ich bedanke mich schonmal für alle Antworten.

Mfg

Locke

Arbeit, Reha, Rentenversicherung, Teilhabe am Arbeitsleben
Ist eine Berufliche Umschulung ortsgebunden und welche zusätzlichen Gelder kann ich beantragen?

Hallo und einen schönen Guten Morgen,

ich bin seit mehreren Jahren aus gesundheitlichen Gründen ( Emotional Instabil, ADHS, Depressionen und Panikattacken) arbeitslos. Ich habe schon einige erfolglose Versuche aus eigener Kraft unternommen etwas an meiner Lage zu verändern um mich beruflich neu zu orientieren. Nach einem jahrelangen Kampf habe ich mich zuletzt doch noch einmal zu einer Therapie entschieden und diese zeigt bisher sehr gute Erfolge. Ich habe richtig Lust etwas zu machen, ich will arbeiten und meinem Leben eine neue Chance geben. Es ist nun so, dass ich eine Berufliche Umschulung machen kann - ein ärztliches Gutachten liegt bereits vor und zeigt die Dringlichkeit auf. Nun sitze ich hier Tag für Tag und sitze hier auf heißen Kohlen, dass ich endlich vom Jobcenter eine Einladung zum Psychologischen Gespräch bekomme. Leider hat sich für mich auch so viel dahin gehend verändert, dass meine Familie mit meinem neuen Lebensgefühl, meinem Verhalten überhaupt nicht umgehen kann und mich immer wieder auf alte, eingetrampelte Pfade zurückholen möchte. Deshalb stelle ich mir die ganze Zeit die Frage - ob es nicht sinnvoll ist die Umschulung möglichst weit entfernt zu absolvieren?! Was kann ich an zusätzlichen Geldern beantragen? Ich bin doch etwas verzeifellt und wäre über jede Hilfe sehr dankbar!

Finanzierung, Jobcenter, Umschulung, psychologisches gutachten, Teilhabe am Arbeitsleben
Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Wie kann ich eine Umschulung bekommen und muss ich die genaue Weiterbildung dem begutachtenden Arzt mitteilen?

Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung Bund. 1. Wie kann ich eine Umschulung oder Weiterbildung bekommen und muss ich die genaue Weiterbildung/Umschulung dem begutachtenden Arzt mitteilen? 2. Ich habe gehört, dass man in seinem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können darf, um eine Umschulung/Weiterbildung zu bekommen. Ich konnte in meinem ausgeübten Beruf (Holztechniker) nicht mehr arbeiten, da sich hier Menschen umgebracht haben und auch Leute aufgrund von Stress umgekommen sind und bekam dann volle Erwerbsminderungsrente. Während ich die Rente bekam, habe ich dann ein Studium abgeschlossen und habe es auch mit "gut" bestanden. Jetzt die Frage: Kann ich aufbauend auf dem studierten Beruf (Industrial Management) eine Weiterbildung machen, z.B. Fachkraft Qualitätsmanagement oder SAP Berater Ausbildung inkl. SAP -Zertifizierung. Da ich das im Studium nicht hatte und so keine Beschäftigung bekomme. Oder muss ich eine komplette Umschulung machen? Dann noch die Frage, ob es für den Arbeitgeber ainen Eingliederungszuschuss, bzw. Einarbeitungszuschuss nach der Weiterbildung gibt? Oder gibt es nur Umschulung/Weiterbildung, bzw. nur Einarbeitungszuschuss/Eingliederungszuschuss für den AG? Also nur eines von beiden? Einarbeitungszuschuss/Eingliederungszuschuss würde mir evtl. auch reichen wenn mich der AG dann einarbeitet. Hat hier jemand Erfahrung/Ahnung und einen solchen Prozess zurück ins Erwerbsleben gemacht? Muss ich dem begutachtenden arzt genau sagen welche Umschulung/Weiterbildung ich machen möchte/könnte? Hat hier jemand so etwas gemacht oder kennt Bekannte etc. die sowas gemacht haben und ins Erwerbsleben zurückgefunden haben und kann mir berichten.

Danke im voraus. Ich bin total aufgeregt vor dem Gutachtentermin.

Erwerbsminderungsrente, Behinderung, Berufsunfähigkeitsrente, Rentenversicherung, Berufsförderungswerk, Teilhabe am Arbeitsleben
im Arbeitsverhältniss Krankgeschrieben/krankengeld, was kommt wenn der krankengeld bezug endet?

Guten tag zusammen,

Kurzer umriss meiner Situation....

Ich bin M 31 Jahre alt und seit November 2015 Krankgeschrieben und somit im krankengeld bezug, aber noch bei meinem arbeitgeber beschäftigt. Der grund der krankheit: Ulna-Minus Variante, Sl-band ruptur sowie eine TFCC Läsion des Linken Handgelenks.

-Bin 2x am handgelenk Operiert worden, beim ersten mal wurde eine SL-band plastik sowie 2 drähte zur stabilisierung und einwachsung der plastik und eine TFCC-Glättung gemacht.

-OP 2, die drähte haben nicht genug stabilisiert, somit wurde noch die daumen Sehne gespalten und um Skaphoid und Lunatum geflochten.

Jetzt bin ich noch ~14 wochen garnicht brauchbar wegen heilung und gips, danach wird aber auch noch reha folgen wie lange die gehen wird steht in den sternen.

Mit der sache wurde mir schon gesagt das ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Daraufhin habe ich einen Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung gestellt, Umschulung habe ich vorgeschlagen und wird geprüft, aber wir wissen alle das dauert noch, da ich auch noch auf den op bericht warten muss, den die haben wollen.

Nun Mal die Frage, was passiert jetzt wenn sich das alles noch bis November hinzieht ? wer zahlt dann mein Gehalts-Ausfall ? kommt ALG I oder II ?

Mit freundlichen Grüßen Psycho

ALG, ALG II, Krankengeld, Krankenkasse, Rentenversicherung, arbeitsunfaehig, Teilhabe am Arbeitsleben
Habe ich nach der beruflichen Rehabilitation Anspruch auf ALG1?

Guten Abend miteinander,

vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen. Hatte dieses Jahr einen Antrag auf berufliches Reha gestellt, diese wurde auch bewilligt, weil ich nicht mehr meine bisherigen Beruf weiter ausüben kann.

Habe lange Zeit in der CNC Produktion an den CNC-Maschinen mit Schicht gearbeitet. Zuletzt erlitt ich bei der letzten Arbeitgeber einen Kopfplatzwunde.

Ich bin Epileptiker und bekam einen Anfall neben der Maschine und schlug mein Kopf heftig auf den Boden. Habe auch einen Schwerbehindertenausweis.

Deswegen bin ich seit 26.01.15 bis 08.11.15 arbeitsunfähig gewesen und habe auch seit 10.03.15 Krankengeld von der Krankenkasse bezogen. Am 09.11.15 habe ich mich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.

Meinen Bewilligungsbescheid für ALG1 habe ich bekommen. Ich beziehe von 09.11.2015 bis 22.07.2016 Arbeitslosengeld 1.

Jetzt gibt es eine andere Alternative für mich und den habe ich von einem Bildungseinrichtung bekommen, der sich Pro-di.net nennt. Vielleicht sagt euch der Name was.

Ich will auch nicht ganz von dem Gebiet abweichen und möchte nur in eine andere Bereich gehen und in der Branche bleiben.

Diese Weiterbildung heißt Industriefachkraft CAD/CAQ-Technik und dauert 38 Wochen plus 6 Wochen betriebliche Praktikum. Demnächst findet auch für ein paar Tage eine Arbeitserprobung.

Jetzt zu meinen Fragen:

1.Bekommt man während der beruflichen Reha Übergangsgeld für seinen Lebensunterhalt oder weiterhin ALG1 bis es ausläuft?

2.Wie hoch und wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?

3.Welche separaten Kosten werden noch übernommen, wie Fahrtkosten?

4.Zahlt die Agentur für Arbeit oder die deutsche Rentenversicherung Übergangsgeld?

5.Kann man ALG1 während dieser Teilhabe am Arbeitsleben einfrieren lassen?

6.Wird ALG1 nach der Weiterbildung wieder in gleicher Höhe bezogen oder wird das alles wieder neu berechnet?

7.Ist Übergangsgeldbezug versicherungspflichtig von der Rentenversicherung?

Also das ist mal alles, ich weiß ist ein bisschen zu viel mit den Fragen geworden und hoffe das ihr es nachvollziehen könnt. Für eure erfahrenen und ausführlichen Antworten freue ich mich und bin euch allen jetzt schon sehr dankbar.

Mfg

ALG I, berufliche Rehabilitation, Übergangsgeld, Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben
Umschulung : Was kommt nach Zusage und wie anerkannt Abschluss am BFW?

Hallo!

Ursprünglich wollte ich nur einen Termin beim Reha-Berater, bekam aber als Antwort gleich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Okay hab ich dann gestellt. Der Widerspruch läuft gerade.

Falls ich eine Zusage bekomme - was kommt dann noch alles auf mich zu?

Die werden ja nicht einfach so zur angestrebten Umschulung durchwinken.

Eine 4-wöchige Abklärungsmaßnahme habe ich schon mal vor Jahren gemacht - fiel negativ aus, weil ich noch zu krank war, Testergebnisse zu Mathe, Deutsch usw. waren sonst alle überdurchschnittlich, hab Abi.

Berufsfindung fand da auch eher weniger statt. Wenn das konkreter und zielgerichteter wäre hätte ich damit keine Probleme.

Ich habe einen konkreten Beruf schon rausgesucht und mir das bei der BFW angeschaut, hört sich ja alles gut an, ein Teil wird wohl von den Firmen bei dem man ein Praktikum macht übernommen, aber was wenn nicht?

Wo kann ich noch Infos herbekommen ob die BFW was taugt? Werden die Abschlüsse anerkannt in der Wirtschaft? Oder bekomme ich dann nur Zeitarbeit? Die Ausbildung dauert sonst ganze 3,5 Jahre. Schwerbehindert bin ich auch noch.

Fall ich danach in Hartz4 - beziehe momentan EU-Rente - und muss dann eh alles annehmen was die anbieten?

Ich hab mir das auch alles anders vorgestellt, z.B. erstmal eine Beratung zu bekommen um dann einen Antrag zu stellen...

bfw, Umschulung, Teilhabe am Arbeitsleben
Wirbelgleiten - Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsrente und Weiterbildung

Hallo, ich habe zwar schon viel nachgelesen aber leider keine Antwort erhalten können auf alle angefragten Punkte zusammen.

Folgendes ist passiert:

Ich bin wegen Rückenschmerzen zum Arzt und die Diagnose (weitere Orthopäden bestätigt) Wirbelgleiten. Jetzt steht eine ambulante Reha in Anfrage. Die noch nicht bewilligt ist aber unverzichtbar scheint. Zur Zeit bekomme Krankengeld zzg. Krankentagegeld. Für die Reha, so habe ich erfahren, greift die Rentenversicherung ein und ich werde vorraussichtlich Erwerbsmindernt eingestuft. Auf Grund der Diagnose und Ratschlägen habe ich mich dazu entschieden keine Umschulung sondern eine Weiterbildung zu machen. Um meinen Arbeitsplatz nicht mehr besetzen zu müssen sondern als Betriebswirt die Arbeiten abgeben kann. Kurz - ich will in der Branche bleiben aber nicht die gleiche Tätigkeit.

Jetzt die für mich wichtigen Fragen.

Demnach übernimmt die Rentenversicherung ja eine Umschulung aber auch eine Weiterbildung? In den vollen 2 Jahren? Ich habe noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wird diese auf Erwerbsminderungsrente angerechnet? Ich bekäme, wenn nicht, 313,30€ Erwerbsminderungsrente und rund 1000€ aus der Berufsunfähigkeitsrente. Außerdem stellt sich noch die Frage da ich ja nicht voll Erwerbsunfähig bin, ob ich auch noch einen Nebenjob bzw. Praktika nachgehen darf. Die liegen ja unter 6Std. p.Tag. Wird eine Weiterbildung auf Vollzeit überhaupt genemigt? Kann die Erwerbsminderungsrente wären der Weiterbildung die Zahlung einstellen und sagen, so ... Sie sind ja wieder gesund?

Wäre echt nett wenn mir hier einer weiter helfen könnte.

Lieben Gruß

Marcus

Reha, Rentenversicherung, Umschulung, Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben
ALG 2 und Übergangsgeld bei beruflicher Reha bzw. Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo. Ich habe bereits ähnliche Themen gefunden die in dieselbe Richtung meiner Frage gehen, diese aber nicht so ganz genau beantworten, deshalb erstelle ich mal eine neue Frage!

Ich darf wohl ab Mai nächstes Jahr endlich auch meine berufliche Umschulung über den Rentenversicherungsträger beginnen. Mein Rehaverfahren läuft nun schon sage und schreibe seit 2006! Mir wurde schon durch meinen zuständigen Rehafachberater mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf Übergangsgeld zugeschickt bekomme.

Meine Frage hierzu lautet:

Wird mir das Übergangsgeld auf mein "ALG 2" angerechnet oder ist es immernoch so wie damals dass man diese Übergangsgeld zusätzlich beziehen und behalten darf? Ich hatte damals schonmal einige Rehamaßnahmen die mich auf die Umschulung vorbereiten sollten. Es nannte sich RVL (Rehavorbereitungslehrgang) der 3 Monate ging und wofür ich während dieser Zeit auch Übergangsgeld erhalten hatte. Damals war es so, dass ich das volle Hartz4 und zusätzlich auch mein volles Übergangsgeld behalten durfte. Außerdem war ich im Internat untergebracht und bekam täglich eine Vollverpflegung kostenlos dazu! Das Jobcenter bezahlte meine Miete und meine Grundsicherung weiter! Ist es heute noch genauso wie damals geregelt? Oder weiß jemand was neues? VIelen Dank für Eure Hilfe! Ich habe damals alles ordnungsgemäß dem Jobcenter und der Rentenversicherung mitgeteilt. Habe keine Sachen verheimlicht falls jemand danach fragen sollte!

Sozialrecht, Arbeitsrecht, ALG II, Übergangsgeld, Umschulung, Teilhabe am Arbeitsleben
Umschulung oder Integrationsmaßnahme - bitte um Rat! wichtig

hallo, ich bin 41 jahre alt und von beruf krankenschwester.aus gesundheitlichen gründen ( angststörg.und burnout) kann ich meinen beruf nicht mehr ausüben und bin schon seit längerem krank geschrieben.ich habe bei der dt.RV einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben gestellt und bewilligt bekommen. nun bekomme ich evt eine umschulung oder eine Integrationsmaßnahme-ich soll mich entscheiden. nun weiß ich nicht was ich machen soll????? bin extremest verunsichert und weiß nicht weiter!!! problem ist- ich bin durch burnout auch oft sehr unkonzentriert ,hab angst ,dass ich eine umschulung vielleicht auch nicht schaffen könnte,aber man sollte ja vielleicht erstmal alles versuchen ,bevor man die flinte ins korn wirft.ich habe jedoch auch eine kleine 4 jährige tochter ,die ihre vollste aufmerksamkeit benötigt und ein gut funktionierendes " oma-opa-netz " gibt es nicht.mein mann ist vor 19.00uhr nicht zu hause.ich stelle es mir schwierig vor , wenn die umschulung länger als 16.00 uhr geht ,die kita aber nur bis 17.00uhr geöffnet hat-fahrtweg!-ich hätte dann niemanden für die kleine.nä. problem-vor 21.00 uhr könnte ich nicht mit lernen beginnen-da meine kleine tochter vorher nicht schläft-hab angst ,dass dann nichts mehr in meinem kopf gespeichert wird.bin leider auch nicht flexibel genug ,wenn z.b. die umschulg.nicht in ortsnähe wäre,halt wegen meiner tochter.umschulung wäre jedoch im großen und ganzen positiver für die zukunft,denn dann wäre ich keine ungelernte kraft,wenn ich die umschulg.dann auch schaffen sollte.

die integrationsmaßnahme- hm,da kann man in verschiedenen firmen probearbeiten und sehen , was einem so liegt.vielleicht gefällt es einem dann ja irgendwo total super.aber , solange die maßnahme läuft ist ja alles okay,weil die dt.RV bezahlt, aber wenn mich die firma dann später doch nicht haben will ??? bin ja ungelernt?? dann wäre es für eine umschulung aber auch zu spät,weil ich zuvor dagegen entschieden hatte?kann man vor einer integrationsmassnahme auch einen eignungstest machen oder geht dass nur vor einer umschulung?

weiß echt nicht was ich machen soll.ich weiß ich muss allein entscheiden,aber ich wäre sehr dankbar über ein paar hilfreiche meinungen und tipps-dann fällt mir die entscheidung sicher auch viel leichter. der bequemere weg wäre integrationsmassnahme,aber ob er der bessere ist weiß ich nicht .umschulung ist schwer,aber vielleicht ein guter weg-weiß jedoch nicht ob ich es dann alles schaffe wegen,burnout,kleinkind unflexibel,kein gut funktionierendes oma-opa-netz.,mein alter-bin natürlich nicht mehr so ein "schnelllerner"wie mit 20.

wie würdet ihr euch entscheiden, wenn ihr in meiner situation sein würdet ? bitte nur erstgemeinte meinungen , tipps- es ist mir sehr wichtig !!!

lieben gruß von pummie

Umschulung, Teilhabe am Arbeitsleben

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