Wiedereingliederung trotz gestelltem Antrag Teilhabe am Arbeitsleben?

1 Antwort

Wenn du dir zutraust, nach einer Wiedereingliederung in deinem alten Betrieb wieder voll arbeiten zu können, wäre die Teilhabe am Arbeitsleben nicht sinnvoll. Diese soll ja dazu dienen, dich wieder in das Berufsleben zu bringen, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Mit welcher Begründung wurde die LTA abgelehnt? Aus gesundheitlichen Gründen oder weil du nach Einschätzung des Gutachters in absehbarer Zeit wieder voll arbeiten kannst?

Da du schreibst "auf drängen meiner Krankenkasse" vermute ich, dass dein Fall bereits dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) vorgelegt wurde und dieser eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit festgestellt hat. Hast du eine schriftliche Aufforderung bekommen, nach § 51 SGB V innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf eine Rehabilitation zu stellen?

Oder hattest du bereits eine medizinische Rehabilitation? Wenn ja, wie sieht der Entlassungsbericht aus - wie ist die Prognose?

JACKMASS 
Fragesteller
 01.01.2019, 13:45

Danke schön für die nette Antwort.

Und sorry für mein jetziges Antworten.

Hatte die Aufforderung LTA zu beantragen ansonsten würde KG gestrichen. Gutachten vom MDK besagte AU auf Dauer und Erwerbsminderung gefährdet dieser war vom Oktober 2018. Hatte einen Klinikaufenenthalt Entlassung Arbeitsunfähig mit langsamer Wiedereingliederung zu starten.

okieh56  01.01.2019, 19:29
@JACKMASS

Dann hast du also eine Aufforderung nach § 51 SGB V von der Krankenkasse bekommen, einen Antrag auf Rehabilitation (z.B. LTA) zu stellen. In dem Fall kannst du dich nicht weigern, weil du sonst deine Mitwirkungspflicht verletzt. Der Widerspruch läuft ja offenbar, warte einfach das Ergebnis ab.

Wenn du dir zutraust, langsam in deinen Beruf zurückzukommen, mach nach Beratung mit deinem Arzt die Wiedereingliederung.