Trotz Beruf, Antrag auf teilhabe zum arbeitsleben genehmigt, wann muss ich kündigen

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Hallo, die Sache ist relativ einfach. Du kannst keine Maßnahme machen, wenn du in Arbeit bist, d.h. du machst mit deinem jetzigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 18.04. (was die beste Variante wäre), du Kündigst oder besser lässt dich zum 18.4. Kündigen oder, wenn du dir nicht sicher bist, dass du die Umschulung schaffst, dann vereinbare mit deinem AG ein ruhen des bestehenden Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Umschulung. Kommt halt darauf an, wie gut du noch mit deinem derzeitigen AG stehst. Eine Umschulung dauert ja 2 - 2,5 Jahre, d.h. du solltest die Variante mit dem Aufhebungsvertrag zum Tag vor Beginn der Maßnahme wählen. Nach einer Umschulung hast du wieder Anspruch auf ALG I, sofern diese betrieblich durchgeführt wurde.