Habe erst Hartz4 bekommen und bekomme nun Übergangsgeld, Wie ist das mit der Auszahlung?

4 Antworten

Alos du hast jetzt ALG 2 und anspruch auf Übergangsgeld. Die beden Stellen verrechnen das miteinander udn wenn was übrig bleibt, bekommst du das überwiesen. kann aber 4 Wochen dauern. Mfg

Du bekommst erst mal weiterhin AlG 2 bis das Übergangsgeld berechnet ist (Das is richtet sich nach den 12 Monaten vor dem Unfall). Von der Nachzahlung wird dann das erhaltene AlG 2 wieder verrechnet. Allerd ings wird das Übergangsgeld immer am Ende des Monats fällig. AlG 2 hast du immer am Monatsanfang erhalten . Da kann es jetzt zu einer Durststrecke kommen.

schnecke518 
Fragesteller
 20.02.2012, 17:52

Das ist genau das Problem, Hartz 4 am Anfang und das Übergangsgeld dann praktisch erst fast 2 Monate später....... Wie soll man da klarkommen Und was wird mit der Miete und den anderen fälligen Kosten?

DerHans  24.02.2012, 19:13
@schnecke518

Deswegen bekommst du die Leistung ja auch weiterhin bezahlt und mit der nachzahlung wird dann verrechnet.

Die Rentenversicherung (DRV) zahlt Übergangsgeld immer zum 15. eines Monates. Beispiel: Du beginnst die Maßnahme am 01.04.2012. Also zahlt das Jobcenter noch für April 2012. Da das Übergangsgeld wahrscheinlich höher ist (ist so wie ALG 1, wird vom letzten Nettolohn berechnet) , kann der Rest mit dem Jobcenter verrechnet werden, muß aber nicht. Du wirst dann also voraussichtlich erst zum 15.05.2012 Übergangsgeld bekommen. Bei mir hat das Jobcenter auf die Verrechnung verzichtet. Als erstes mußt Du so schnell wie möglich eine Abmeldebescheinigung vom Jobcenter der DRV zuschicken, falls noch nicht geschehen. Du kannst die DRV auch um einen Vorschuss bitten, dass machen die dann in der Regel auch. Weil mit dem letzten ALG 2 Geld mußt Du sonst ca. 45 Tage auskommen, also ganz schön Eng. Anspruch auf Mehrbedarf hast Du leider nicht. Ansonsten kannst Du dich an Deine(n) Rehaberater/in bei der Bildungseinrichtung fragen.

schnecke518 
Fragesteller
 16.03.2012, 22:35

Dankeschön für die Antwort..... mitlerweile hat sich alles bei mir geklärt......

Hast du nicht nachgefragt und einfach nur unterschrieben?

schnecke518 
Fragesteller
 20.02.2012, 17:28

Bei wem soll ich nicht nachgefragt haben? Ich haben meinen Bescheid, wo drin steht, das ich Übergangsgeld bekomme. Und das es verrechnet wird. Habe aber nun nach Internetrecherche herausgefunden, das es enventuell auch Anspruch auf Mehrbedarf gibt.

DerHans  20.02.2012, 17:48
@schnecke518

Wieso Mehrbedarf, wenn das Übergangsgeld höher ist, als AlG 2? AlG2 bedeutet ja Grundsicherung