Straftaten bei Jugendlichen – die neusten Beiträge

Trotz verfolgten Straftaten Chance auf eine Verbeamtung?

Guten Tag,

ich wollte Leute die Ahnung davon haben fragen, ob ich noch Chancen auf eine eine Ausbildung zum Justizfachangestellten/fachwirt hätte, obwohl ich in der Vergangenheit 2 mal Probleme mit der Justiz hatte.

Genaueres zu meiner Lage:

Ich bin derzeit 19 Jahre alt, ich hatte als ich 14 Jahre alt war einen Konflikt mit der Polizei da ich mit einem Freund in ein leerstehendes Gebäude gegangen bin, einfach weil wir es zu der Zeit spannend fanden. Haken an der Sache ist, da wir eine Tür dafür verbiegen mussten um hinein zu kommen war es kein Hausfriedensbruch mehr sondern wurde im Brief mit dem Vorwurf als „schwerer Einbruch“ vermerkt. Mein Freund und ich hatten von Anfang an klar gemacht dass es nur aus Interesse war weshalb wir reingegangen sind und so wurde die Anzeige relativ schnell ohne Auflage fallengelassen.

Bei der 2. Sache war ich hingegen bereits ende 16. Dort habe ich nämlich etwas auf Kleinanzeigen an mehrere Personen verkauft aber bewusst niemals losgeschickt. Ich möchte das hier keineswegs rechtfertigen weil es keineswegs in Ordnung war, nur sagen dass es aus einer Notsituation heraus war. Jedenfalls kamen dann 2 Anzeigen als „Betrug“ rein, und ich musste mich dem entsprechend wieder mit der Justiz auseinander setzten. Da ich eh bereits deshalb ein schlechtes Gewissen hatte hatte ich erneut direkt alles ehrlich erzählt und nicht versucht mich dort rauszureden. Darauf hin wurden beide Anzeigen fallen gelassen, die eine aber nur unter Auflage von Sozialstunden die ich natürlich abgearbeitet hatte.

Nun erneut meine Frage, hätte ich noch Chancen auf solch eine Ausbildung da wenn ich ein Führungszeugnis beantrage es immer noch leer wäre, oder da die Justiz Einblick auf die internen Akten haben ist es aussichtslos auch wenn ich die Sachen bereue und keineswegs wiederholen würde?

Danke im Voraus!

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Hat er sich strafbar gemacht?

Guten Abend liebe gutefrage.net Community.

Zu mir: Ich bin w/16

Ich habe mich eine längere Zeit mit einem Mann getroffen, der ü20 ist. Anfangs fing es an mit Umarmungen. Dann ging es weiter damit, dass er mein Oberschenkel gestreichelt hat. Das war auch alles mit Konsens.

Dann hat er jedes Treffen immer mehr gemacht, also er hat bspw. meinen Hintern begrabscht oder auch mal auf meinen Hintern gehauen. Das war auch in Ordnung und mit Konsens, aber nach einer Weile wurde es immer mehr und er hat dann auch angefangen mich an sich ranzuziehen und seinen Schritt an mir zu reiben. Minutenlang.

Das fand ich zu dem Zeitpunkt schon schlimm, aber habe mich dennoch wieder mit ihm getroffen, weil ich ihn mochte und ihn nicht enttäuschen wollte.

Danach wurde es immer schlimmer. Er hat angefangen mich ohne meine Erlaubnis anzufassen. Er hat z.B. meine Brüste angefasst, mir zwischen die Beine gefasst und auch wieder meinen Hintern angefasst. Außerdem hat er auch meine Hand genommen und sich diese in den Schritt gepackt.

Er hat mich auch oft gefragt, ob ich ihm denn nicht einen blasen will oder ob wir nicht schnell in den Wald gehen wollen, um es dort zu treiben.

Schlussendlich kam es dann zum Glück nicht zum Sex.

Aber hat er sich durch die oben genannten Dinge strafbar gemacht?

Ich habe auch schon mit mir eng stehenden Personen über dieses Thema geredet und mir wurde nur gesagt, dass ich selber Schuld sei, da ich mich dennoch immer wieder mit ihm getroffen habe und ihm damit wohl falsche Hoffnungen gemacht habe und mit ihm gespielt habe.

Vielen Dank.

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Wäre so eine Art Online Pranger für Leute die Scheiße bauen in der heutigen Zeit wünschenswert?

Ich habe mir mal so überlegt, ob es nicht sinnvoll wäre eine Art Online Pranger einzuführen, bei dem Menschen, die anderen Menschen oder die gesellschaftliche demokratische Ordnung schaden, öffentlich vorgeführt und den Kommentaren und Bewertungen anderer Personen ausgesetzt werden, um auf diese Weise für ihre Taten geläutert zu werden.

Konkret meine ich mit mit Menschen, die anderen Schäden zufügen z.B. folgende:

- Personen, die unsere demokratische Grundordnung angreifen (Rechtsextreme, AfD etc.),

- Personen, die andere aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Hautfarbe oder Herkunft diskriminieren

- Personen, die andere durch Mobbing schädigen.

- Personen des öffentlichen Lebens, die durch Skandale den Unmut der Gesellschaft auf sich gezogen haben.

Ich könnte mir vorstellen, dass bei einigen aus den oben genannten Gruppen durch eine solche öffentliche Bloßstellung und Vorführung durchaus ein Umdenken ihrer Haltungen erreicht werden könnte und sie es sich dann zweimal überlegen anderen Menschen weiterhin durch ihre Äußerungen herabzusetzen. Vor allem beim Thema Mobbing, was mir ein sehr großes Anliegen ist, kann eine solche Maßnahme nicht schaden, da die Mobber zumeist gar nicht begreifen, was sie mit ihren Aktionen bei anderen Menschen anrichten können, man weiß ja z.B durch verschiedene bekannte Fälle bereits, dass dies im Extremfall bei den Opfern sogar zu Suizid führen kann. Und gerade da muss rechtlich dringend nachgebessert werden. So dass diese Täter nicht mehr so einfach davon kommen können bzw. ihnen die Tragweite ihrer Handlungen viel stärker vor Augen geführt werden muss.

Was ist eure Meinung dazu, wie steht ihr dazu?

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