steht das nachher in meinem lebenslauf?
ich wurde im September beim klauen erwischt mit einem freund der mich dazu überredet hat dann war ich bei einem Gespräch mit der Kriminalpolizei und 1 Monat danach ist ein brief vom jugendrichter hieß das glaub ich bei mir zu hause angekommen und da stand drin das es sich nicht um eine große Straftat handelt und so und das der fall fallen gelassen wird heißt das jetzt das dass alles nicht in meinem Lebenslauf kommt oder Bewerbung?
meinst Du das polizeiliche Führungszeugnis ?
also wenn ich mich irgendwo bewerben muss wo das dann steht
3 Antworten
Wenn du einen Lebenslauf für eine Bewerbung brauchst dann schreibst du den ja selbst, da schreibst du dann diesen unrühmlichen Vorfall natürlich nicht rein.
Wenn du für einen bestimmten Job ein polizeiliches Führungszeugnis brauchst z.B. bei einem Wachdienst, dann steht das dort auch nicht drinn, weil eine Anklageerhebung ja fallengelassen wurde. Du hast immer noch eine "weisse Weste".
Im Lebenslauf kommen keine Straftaten rein. Sondern im Führungszeugnis
Wenn der Chef es verlangt, dann ja. Ich musste meinen Führungszeugnis nämlich beim Chef zeigen, um meine Ausbildung anzufangen.
Im Lebenslauf oder in der Bewerbung sowieso nicht. Wenn dann nur im Führungszeugnis. Mein Arbeitgeber wollte das am Anfang haben und alle paar Jahre muss ich das wieder neu beantragen für Arbeit. Nun weiß ich nicht ob das die Regel ist, würde Aber eher sagen nein. Ich muss erwähnen dass ich inem sozialen Beruf arbeite. Sofern was im Führungszeugnis steht werden diese Eintragungen auch iwann wieder gelöscht, aber nach wie vielen Jahren weiß ich nicht
aus der Fragestellung entnehme ich, dass der Fall eingestellt wurde
Ja da hast du Recht, war mir trotzdem nicht sicher ob es vllt doch zmd im Führungszeugnis landet
da landet es ganz bestimmt nicht, wenn das Verfahren eingestellt wurde.
"fallen gelassen" gibt es aber genauso wenig wie "große Straftat", da muss der Fragesteller schon etwas genauer werden
und das muss ich auch bei einer bewerbung abgeben?