Hallo da draußen! Meine Freundin und ich haben uns vor 5 Wochen ein Teacup-Minischwein zugelegt. Rosie ist putzmunter und wir sind unheimlich glücklich mit ihr. Ein Problem haben wir jedoch, und zwar die Ohrmarke. Rosie wiegt gerade 2,5kg und da kann man sich ja vorstellen, wie groß sie, und auch ihre Ohren sind. Auf der Seite vom HVL-Alsfeld steht, dass die Ohrmarke Pflicht ist, sobald die Ferkel abgesetzt sind. Wir haben die Marke vom Züchter mitbekommen, aber sie ist größer als Rosies Ohr und wir weigern uns, ihr das anzutun. Wir haben gehört, man könne beim Ministerium einen Antrag auf chippen stellen, dieser geht aber wohl so gut wie nie durch. Versuchen wollen wir es natürlich trotzdem. Auch haben wir gehört, es gäbe eine "halbes Jahr-Regel" die besagt, die Ohrmarke muss erst nach 6 Monaten nach Geburt im Ohr sein. Hat jemand Erfahrung oder Ahnung davon? Kann uns sagen wo und wie man einen Antrag stellt und was wirklich Pflicht ist in Hessen?!
Danke im Voraus und beste Grüße, Caro und Luca