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Grundversorger meldet mich 7 Jahre rückwirkend an?

Guten Morgen.

ich brauche Rat und Hilfe:

Vor 7 Jahren habe ich ein Haus von dessen sehr betagten Eigentümer gekauft, der damals selbst in dem Haus wohnte und das Erdgeschoss vermietet hatte. Das Haus hatte daher 2 Stromzähler. Die Mieter und der Eigentümer zogen lange vor Übergabe an mich aus.

Ich bekam danach Post vom Energieversorger, dass ich in der Grundversorgung angemeldet wurde. Auf dem Schreiben war nur die eine Zählernummer. Ich hatte mich sodann dort gemeldet und gab zur Anmeldung beide Nummern an. Was genau gesprochen wurde, kann ich nicht mehr sagen. Nur soviel weiß ich noch, dass die Hotline nur auf die eine Nummer eingegangen ist, mit der ich angeschrieben wurde.

Heute (7 Jahre danach) erhielt ich Post mit der anderen Zählernummer, worin mir mitgeteilt wird, dass ich Jahre zum Jahr 2018 in der Grundversorgung angemeldet wurde!

Der Verbrauch des Zählers wurde geschätzt und man will von mir 9.300€ rückwirkend für diese Zeit haben! Als Grund für die Schätzung wurde angegeben, dass man keinen Zugang hatte, obwohl ab und an ein Ableser da war, der den anderen Zähler abgelesen hatte.

Kurios ist, dass das Schreiben mit der Abrechnung (04.12.2024) zuerst an meine alte Anschrift geschickt wurde. Als Empfänger war meine damalige Freundin und ich angegeben. Offensichtlich war es unzustellbar (ich wohne da ja nicht mehr) so dass man das Schreiben (Stempel auf Umschlag 17.01.2025) einfach in einen neuen Umschlag gesteckt hat und an meine aktuelle Anschrift geschickt hat. Auf dem Umschlag ist ein Adressaufkleber, auf dem nur meine damalige Freundin als Empfänger steht. Der Postbote hat das Schreiben trotz anderem Namen tatsächlich bei uns in den Briefkasten geworfen. (Es gibt ja nur einen Briefkasten).

Das Haus habe ich 2018 im Alleineigentum gekauft und bin 2018 alleine eingezogen. 2019 habe ich meine damalige Freundin geheiratet, danach ist sie auch eingezogen. Der Familienname ist mein Nachname. Mit der Rechnung hat sie so gesehen nichts zu tun und ich habe sie eigentlich offiziell nicht erhalten.

was soll ich machen?

vielen Dank im Voraus.

Recht, Energieversorger, Grundversorgung

Kreuzerder als Potential-Ausgleich bei Gartenhütte zulässig?

Hallo zusammen,

momentan baue ich gerade ein sehr altes Haus (BJ 1933) um.

Hierbei wird natürlich auch die komplette elektrische Anlage erneuert.

Für das Haus an sich wird ein Tiefenerder verbaut da ein Fundament oder Ring-Erder nicht möglich wären. Dieser Tiefenerder wurde mir auch von meinem Elektriker entfolen "damit die Erdung stimmt".

Da ich selber Elektriker gelernt habe (ist aber schon ein ganz schönes Weilchen her) habe ich mit diesem Betrieb vereinbart das ich die Elektrische Anlage komplett selber aufbaue. Anschließend werden von diesem Betrieb alle benötigten Messungen etc. durchgeführt und die Anlage offiziel abgenommen.

Nun zum eigentlichen Problem:

Auf dem Grundstück von diesem Haus steht ca. 40m entfernt eine kleine Gartenhütte. Diese werde ich ebenfalls mit einer Zuleitung versehen (5x16mm²). Zusätzlich wird ein 1*16mm² PE verlegt der evtl. auftrettende Ausgleichsströme zwischen den beiden "Gebäuden" leiten soll.

Das zweite "Gebäude" (hier die Gartenhütte) hätte ich nun mit einer extra Erdung versehen (glaube muss man ja sogar).

In den zeiten wo ich sowas noch Hauptberuflich gemacht habe hätten wir hierfür einen verzinkten Kreuzerder bei Gebäude 2 verwendet.

Die Frage vor der ich nun stehe ist ob dies immer noch zulässig ist? Im großen weiten Internet findet man dazu leider gegensätzliche Aussagen.

Weitere Infos zur Frage:

Wo dieses Haus steht ist die Erde ganzjährig sehr feucht (ca. 20m von einem größerem Bachlauf entfernt).

Bei "Gebäude 1" (Haus) wird ein Tiefenerder verbaut.

Bei "Gebäude 2" (Gartenhaus) hätte ich 2 Kreuzerder á 2m verbaut. (Jeder Kreuzerder ginge extra zur Poti-Schiene mit einem 1*16mm²)

Jedes Gebäude bekommt eine Potentialausgleichsschiene.

Gebäude 2 wird von Gebäude 1 mit einer Zuleitung von 5*16mm² angefahren.

Die zwei Poti-Schienen sind mit einem extra 1*16mm² verbunden um Ausgleichsströme zwischen den Gebäuden zu leiten.

"Gebäude 2" (Gartenhaus) bekommt eine eigene UV

-->Hier können auch größere Lasten (bis 3-4kW) angeschlossen werden (z.B. Kreissäge + Holzspalter)

Leider kann ich in keinem Fachwerk nachschauen da diese die ich besitze ja auch schon älter sind und diese sich nach alten Normen richten. Wie oben schon beschrieben ist das Internet keine große Hilfe da auf Seite a steht "geht klar" und auf seite b "geht gar nicht klar" und auf Seite c "geht so naja klar".

Viele Grüße

Strom, Elektrotechnik, Energieversorger, Netz, Normen, Physik, Potentialausgleich

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