Grundversorger meldet mich 7 Jahre rückwirkend an?

8 Antworten

Zur Erklärung zu "Verbrauch kann nicht verjähren":

Dieses "verjähren" nach 3 Jahren bezieht sich lediglich auf Rechnungen.

1. wurde auf deinen Verbrauch gar keine Rechnung erstellt. Demnach kann auch keine Rechnung verjähren, die es nicht gab.

2. Strom und Gas unterliegen dem EnWG. Dies hat seine eigenen Gesetze und dies besagt: Verbrauch kann nicht verjähren.

3. Selbst wenn es jemals eine Rechnung auf diesen Verbrauch gegeben hätte, könnte diese Rechnung auch nicht verjähren, wenn z.B. der Verbrauch falsch berechnet gewesen wäre. Lediglich die Verrechnung der Konditionen, weil z.B. der Arbeitspreis falsch berechnet war, kann verjähren. Wenn der Versorger dadurch Miese macht, hat er nach 3 Jahren Pech. Also kann auch eine Rechnung nach 10 Jahren noch korrigiert werden, wenn der Verbrauch falsch berechnet wurde.

Dein Verbrauch ist aber realistisch. Du hast ihn ja getätigt und für erhaltene Ware muss gezahlt werden...auch noch nach 20 Jahren. Daher:Verbrauch verjährt nicht.

Demnach teile dem Grundversorger deine korrekten Zählerstände mit (am besten per Foto), lass die Rechnung korrigieren und zahle den restlichen Betrag, denn die Forderung ist rechtens.

Und wo die Rechnung ankam, das ist auch egal. Wahrscheinlich wurde damals die alte Adresse als Rechnungsadresse hinterlegt, wo auch deine Freundin hinterlegt war (ist bei der Grundversorgung nicht unüblich, dass ein 2. Geschäftspartner hinterlegt wird, der eben dort gewohnt hat). Auch wenn man vom Grundversorger nicht versorgt wird, ist der Zähler dort trotzdem gelistet und zugeordnet. Bei der Adressermittlung wird wild geforscht und Post wird der vermeintlich nächsten nahestehenden Person zugestellt. Wenn die Ex als 2. Geschäftspartner bei der alten Adresse eingetragen war, dann wird dieser auch für die neue Adresse genommen bis dieser vom Kunden entfernt wird. Alte und neue Adresse läuft alles über ein Kundenkonto mit unterschiedlichen Verträgen. Daher lebt deine Ex quasi (rein vom Prozess her) mit an deiner neuen Adresse....bis du das entfernen lässt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.

Eine Schätzung für die ganze Zeit zurück bis 2018? Da dürften doch mindestens die Hälfte schon verjährt sein.

Aber mal weg davon. Du kannst doch Fotos von beiden Zählern machen und damit beweisen, wie viel Strom Du in dieser Zeit verbraucht hast. Dann dürfte sich doch alles relativieren. Hast Du in der ganzen Zeit nie den Strom vom zweiten Zähler bezahlt, aber dieser ist immer fleißig mitgelaufen, dann wird schon eine gewisse Menge auch verbraucht worden sein.

Allerdings frage ich mich schon, weshalb offenbar beide Zähler seit damals in der Grundversorgung laufen und nicht bei einem günstigeren Versorger.


nidu76 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 15:00

Hallo bwhoch2,

Mit dem von mir angemeldeten Zähler habe ich bereits etliche anbieterwechsel durchgeführt. Bei dem zweiten bin ich davon ausgegangen, dass das ein privater unterzähler ist. Wie gesagt, hatte ich wegen beiden Zählern damals angerufen, aber die Hotline ist nur auf den einen Zähler eingegangen. Danach habe ich mich damit nicht mehr beschäftigt, Rechnungen kamen, wurden bezahlt, Ableser kamen ja auch vorbei…

schleudermaxe  19.01.2025, 14:37

Merke, ein Verbrauch kann nicht verjähren.

Wenn die Zählerstände stimmen ist alles gut, wenn nicht, zurückweisen.

Merke: Ein Verbrauch kann nicht verjähren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nidu76 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 15:05

Ich habe die Zählerstände nur von dem angemeldeten Zähler jährlich bei Abrechnung abgeglichen und fotografiert. Mal habe ich sie selbst online eingemeldet, mal kam ein Ableser. Die Schätzungt des zweiten Zählers stimmt um 2500 kw nicht.

Ehrlich? Ein Verbrauch kann nicht verjähren? Mir ist der Gedanke gekommen, die einrede der Verjährung zu erheben. Hast du zufällig eine Begründung, damitnixh das nachlesen kann?

Wenn Du mit dem Stromlieferanten keine Einigung erzielen kannst, ab zur Verbraucherzentrale oder ggf. zu einem Anwalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Bezahlen, und hoffen das es keine Anzeige gibt, denn du hast ja klar 7 Jahre Strom über einen Zähler bezogen und nicht bezahlt.