Grundversorger meldet mich 7 Jahre rückwirkend an?
Guten Morgen.
ich brauche Rat und Hilfe:
Vor 7 Jahren habe ich ein Haus von dessen sehr betagten Eigentümer gekauft, der damals selbst in dem Haus wohnte und das Erdgeschoss vermietet hatte. Das Haus hatte daher 2 Stromzähler. Die Mieter und der Eigentümer zogen lange vor Übergabe an mich aus.
Ich bekam danach Post vom Energieversorger, dass ich in der Grundversorgung angemeldet wurde. Auf dem Schreiben war nur die eine Zählernummer. Ich hatte mich sodann dort gemeldet und gab zur Anmeldung beide Nummern an. Was genau gesprochen wurde, kann ich nicht mehr sagen. Nur soviel weiß ich noch, dass die Hotline nur auf die eine Nummer eingegangen ist, mit der ich angeschrieben wurde.
Heute (7 Jahre danach) erhielt ich Post mit der anderen Zählernummer, worin mir mitgeteilt wird, dass ich Jahre zum Jahr 2018 in der Grundversorgung angemeldet wurde!
Der Verbrauch des Zählers wurde geschätzt und man will von mir 9.300€ rückwirkend für diese Zeit haben! Als Grund für die Schätzung wurde angegeben, dass man keinen Zugang hatte, obwohl ab und an ein Ableser da war, der den anderen Zähler abgelesen hatte.
Kurios ist, dass das Schreiben mit der Abrechnung (04.12.2024) zuerst an meine alte Anschrift geschickt wurde. Als Empfänger war meine damalige Freundin und ich angegeben. Offensichtlich war es unzustellbar (ich wohne da ja nicht mehr) so dass man das Schreiben (Stempel auf Umschlag 17.01.2025) einfach in einen neuen Umschlag gesteckt hat und an meine aktuelle Anschrift geschickt hat. Auf dem Umschlag ist ein Adressaufkleber, auf dem nur meine damalige Freundin als Empfänger steht. Der Postbote hat das Schreiben trotz anderem Namen tatsächlich bei uns in den Briefkasten geworfen. (Es gibt ja nur einen Briefkasten).
Das Haus habe ich 2018 im Alleineigentum gekauft und bin 2018 alleine eingezogen. 2019 habe ich meine damalige Freundin geheiratet, danach ist sie auch eingezogen. Der Familienname ist mein Nachname. Mit der Rechnung hat sie so gesehen nichts zu tun und ich habe sie eigentlich offiziell nicht erhalten.
was soll ich machen?
vielen Dank im Voraus.
8 Antworten
Zur Erklärung zu "Verbrauch kann nicht verjähren":
Dieses "verjähren" nach 3 Jahren bezieht sich lediglich auf Rechnungen.
1. wurde auf deinen Verbrauch gar keine Rechnung erstellt. Demnach kann auch keine Rechnung verjähren, die es nicht gab.
2. Strom und Gas unterliegen dem EnWG. Dies hat seine eigenen Gesetze und dies besagt: Verbrauch kann nicht verjähren.
3. Selbst wenn es jemals eine Rechnung auf diesen Verbrauch gegeben hätte, könnte diese Rechnung auch nicht verjähren, wenn z.B. der Verbrauch falsch berechnet gewesen wäre. Lediglich die Verrechnung der Konditionen, weil z.B. der Arbeitspreis falsch berechnet war, kann verjähren. Wenn der Versorger dadurch Miese macht, hat er nach 3 Jahren Pech. Also kann auch eine Rechnung nach 10 Jahren noch korrigiert werden, wenn der Verbrauch falsch berechnet wurde.
Dein Verbrauch ist aber realistisch. Du hast ihn ja getätigt und für erhaltene Ware muss gezahlt werden...auch noch nach 20 Jahren. Daher:Verbrauch verjährt nicht.
Demnach teile dem Grundversorger deine korrekten Zählerstände mit (am besten per Foto), lass die Rechnung korrigieren und zahle den restlichen Betrag, denn die Forderung ist rechtens.
Und wo die Rechnung ankam, das ist auch egal. Wahrscheinlich wurde damals die alte Adresse als Rechnungsadresse hinterlegt, wo auch deine Freundin hinterlegt war (ist bei der Grundversorgung nicht unüblich, dass ein 2. Geschäftspartner hinterlegt wird, der eben dort gewohnt hat). Auch wenn man vom Grundversorger nicht versorgt wird, ist der Zähler dort trotzdem gelistet und zugeordnet. Bei der Adressermittlung wird wild geforscht und Post wird der vermeintlich nächsten nahestehenden Person zugestellt. Wenn die Ex als 2. Geschäftspartner bei der alten Adresse eingetragen war, dann wird dieser auch für die neue Adresse genommen bis dieser vom Kunden entfernt wird. Alte und neue Adresse läuft alles über ein Kundenkonto mit unterschiedlichen Verträgen. Daher lebt deine Ex quasi (rein vom Prozess her) mit an deiner neuen Adresse....bis du das entfernen lässt.
Eine Schätzung für die ganze Zeit zurück bis 2018? Da dürften doch mindestens die Hälfte schon verjährt sein.
Aber mal weg davon. Du kannst doch Fotos von beiden Zählern machen und damit beweisen, wie viel Strom Du in dieser Zeit verbraucht hast. Dann dürfte sich doch alles relativieren. Hast Du in der ganzen Zeit nie den Strom vom zweiten Zähler bezahlt, aber dieser ist immer fleißig mitgelaufen, dann wird schon eine gewisse Menge auch verbraucht worden sein.
Allerdings frage ich mich schon, weshalb offenbar beide Zähler seit damals in der Grundversorgung laufen und nicht bei einem günstigeren Versorger.
Hallo bwhoch2,
Mit dem von mir angemeldeten Zähler habe ich bereits etliche anbieterwechsel durchgeführt. Bei dem zweiten bin ich davon ausgegangen, dass das ein privater unterzähler ist. Wie gesagt, hatte ich wegen beiden Zählern damals angerufen, aber die Hotline ist nur auf den einen Zähler eingegangen. Danach habe ich mich damit nicht mehr beschäftigt, Rechnungen kamen, wurden bezahlt, Ableser kamen ja auch vorbei…
Wenn die Zählerstände stimmen ist alles gut, wenn nicht, zurückweisen.
Merke: Ein Verbrauch kann nicht verjähren.
Wenn Du mit dem Stromlieferanten keine Einigung erzielen kannst, ab zur Verbraucherzentrale oder ggf. zu einem Anwalt.
Bezahlen, und hoffen das es keine Anzeige gibt, denn du hast ja klar 7 Jahre Strom über einen Zähler bezogen und nicht bezahlt.
Ich habe die Zählerstände nur von dem angemeldeten Zähler jährlich bei Abrechnung abgeglichen und fotografiert. Mal habe ich sie selbst online eingemeldet, mal kam ein Ableser. Die Schätzungt des zweiten Zählers stimmt um 2500 kw nicht.
Ehrlich? Ein Verbrauch kann nicht verjähren? Mir ist der Gedanke gekommen, die einrede der Verjährung zu erheben. Hast du zufällig eine Begründung, damitnixh das nachlesen kann?