Stromwechsel trotz Plomben möglich?

3 Antworten

Aha Mahnkosten sind also rechtswidrig. Seit wann das?

Eine Freischaltung durch den Netzbetreiber erfolgt erst durch Meldung des Stromanbieters. Und dieser gibt diese Freischaltung erst, wenn alle Schulden - auch die Kosen für Sperrung und Wiedereinschaltung - bezahlt sind.

Auf eine Ratezahlung muss der Stromanbieter nicht eingehen.

Ein Wechsel kannst Du gern probieren. Der Zähler ist aber durch den Netzbetreiber gesperrt und dieser muss den Zähler nicht wieder entsperren bis die Schulden beglichen sind. Und ob ein neuer Anbieter Euch so übernimmt ist die Frage.

Ich kann mir kaum vorstellen, daß der Zähler abgeschraubt wird.

Ist der jetzige Stromlieferant, bei dem Deine Cousine die Schulden hat, auch der Eigentümer des Stromzählers? Es gibt da einen Unterschied zwischen "Netzbetreiber" und "Meßstellenbetreiber".

Es wäre das beste, wenn sich Deine Cousine möglichst umgehend an die Verbraucherberatung wendet und Rat einholt.