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Kreuzerder als Potential-Ausgleich bei Gartenhütte zulässig?

Hallo zusammen,

momentan baue ich gerade ein sehr altes Haus (BJ 1933) um.

Hierbei wird natürlich auch die komplette elektrische Anlage erneuert.

Für das Haus an sich wird ein Tiefenerder verbaut da ein Fundament oder Ring-Erder nicht möglich wären. Dieser Tiefenerder wurde mir auch von meinem Elektriker entfolen "damit die Erdung stimmt".

Da ich selber Elektriker gelernt habe (ist aber schon ein ganz schönes Weilchen her) habe ich mit diesem Betrieb vereinbart das ich die Elektrische Anlage komplett selber aufbaue. Anschließend werden von diesem Betrieb alle benötigten Messungen etc. durchgeführt und die Anlage offiziel abgenommen.

Nun zum eigentlichen Problem:

Auf dem Grundstück von diesem Haus steht ca. 40m entfernt eine kleine Gartenhütte. Diese werde ich ebenfalls mit einer Zuleitung versehen (5x16mm²). Zusätzlich wird ein 1*16mm² PE verlegt der evtl. auftrettende Ausgleichsströme zwischen den beiden "Gebäuden" leiten soll.

Das zweite "Gebäude" (hier die Gartenhütte) hätte ich nun mit einer extra Erdung versehen (glaube muss man ja sogar).

In den zeiten wo ich sowas noch Hauptberuflich gemacht habe hätten wir hierfür einen verzinkten Kreuzerder bei Gebäude 2 verwendet.

Die Frage vor der ich nun stehe ist ob dies immer noch zulässig ist? Im großen weiten Internet findet man dazu leider gegensätzliche Aussagen.

Weitere Infos zur Frage:

Wo dieses Haus steht ist die Erde ganzjährig sehr feucht (ca. 20m von einem größerem Bachlauf entfernt).

Bei "Gebäude 1" (Haus) wird ein Tiefenerder verbaut.

Bei "Gebäude 2" (Gartenhaus) hätte ich 2 Kreuzerder á 2m verbaut. (Jeder Kreuzerder ginge extra zur Poti-Schiene mit einem 1*16mm²)

Jedes Gebäude bekommt eine Potentialausgleichsschiene.

Gebäude 2 wird von Gebäude 1 mit einer Zuleitung von 5*16mm² angefahren.

Die zwei Poti-Schienen sind mit einem extra 1*16mm² verbunden um Ausgleichsströme zwischen den Gebäuden zu leiten.

"Gebäude 2" (Gartenhaus) bekommt eine eigene UV

-->Hier können auch größere Lasten (bis 3-4kW) angeschlossen werden (z.B. Kreissäge + Holzspalter)

Leider kann ich in keinem Fachwerk nachschauen da diese die ich besitze ja auch schon älter sind und diese sich nach alten Normen richten. Wie oben schon beschrieben ist das Internet keine große Hilfe da auf Seite a steht "geht klar" und auf seite b "geht gar nicht klar" und auf Seite c "geht so naja klar".

Viele Grüße

Strom, Elektrotechnik, Energieversorger, Netz, Normen, Physik, Potentialausgleich

Öffnen von Plomben an Stromzählern. Ist das im Jahre 2020 keine Straftat mehr? Und welche Plomben gibt es überhaupt?

Ich habe nun einige Fragen durchstöbert und einige Forenbeiträge im Netz dazu gelesen, konnte bislang aber nicht wirklich fündig werden. Ich weiß nun, dass es beispielsweise "Benutzerplomben" gibt und eben andere Plomben. Was genau "Benutzerplomben" sind kann ich nur vermuten.

Ich habe der Frage 3 Bilder hinzugefügt!

Bitte die Erklärung zum Hauptbild beachten! Schwarze Felder dienen bloß zur Anonymisierung.

Erklärung Hauptbild:

Orange umkringelt: sind die Eichplomben, wie ich vermute. Diese Plomben sehen so aus wie Bleiplomben. Auf ihnen steht "EH 3" genau so wie es auf der Klebemarke steht. Dort ist das "EH 3" in dem Kreis wiederzufinden. Diese gelbe Klebemarke ist nach meinen Recherchen ein so genannter "Hauptstempel einer Staatlich anerkannten Prüfstelle"

Orange mit einem Viereck markiert: Die gelbe Klebemarke.

Grün umkringelt: Die "Hersteller"-Plomben (?), weil auf diesen Plomben "EMH" drauf steht und dieser neue digitale Stromzähler schließlich auch von der Firma "EMH" stammt.

Gelb umkringelt: Die "Westnetz"-Plomben, so wie ich sie nenne, weil dort Westnetz drauf steht. Und darunter eine Nummer, die ich unkenntlich gemacht habe. Diese (!) Plomben wurden durch einen Monteur dran gemacht, nachdem er daran gearbeitet hatte. Dieser Monteur kam direkt im Auftrag von Westnetz, dem Netzbetreiber, der auch der grundzuständige Messstellenbetreiber ist.

Weiss umkringelt: Eine Plombe, vermutlich eine Blei-Plombe, wo "VEW F" drauf steht. Ich habe keine Ahnung was das zu bedeuten hat und wer die da wann dran gemacht hat

Achtung!

Und nun mit einem roten Dreieck markiert: Das ist die Plombe, die inzwischen nicht mehr da ist! Diese Plombe hat jemand entfernt, den ich nicht kenne. Diese Plombe fehlt jetzt seit mehreren Wochen. Und der Netzbetreiber scheint darüber informiert zu sein. Der Typ, der sie entfernt hat, hat dies im Auftrag des Vermieters (Vermieter = Hauseigentümer) getan. Ich habe ihn selbst dabei gesehen. Er war nicht bei mir angemeldet. Er hatte keinen Dienstwagen und keine Arbeitsklamotten an. Das erschien mir alles sehr spanisch!

Fragen dazu sind nun:

Habe ich es richtig beschrieben? Wenn nicht:

Was für Plomben sind das alles?

Und welche Folgen hat es, je nach dem welche Plombe man beschädigt oder entfernt? Welche Straftaten ganz genau stehen evtl. im Raum?

Und wie genau funktioniert eine Plombenöffnungsmeldung?

Bin ich da richtig informiert, dass der Netzbetreiber und auch die von ihm beauftragten Monteure, die Stromzähler wechseln, nicht nachprüfen wer wie an Stromzählern gearbeitet hat?

Denn (!): Ich dachte immer, dass das nur diejenigen Elektriker machen dürfen, die speziell vom Netzbetreiber eine Zulassung dafür haben und dementsprechend auch sofort wieder neu plombieren, nachdem sie eine Plombe für Arbeiten entfernt haben. Eine Mitarbeiterin von Westnetz erklärte mir, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf (!).

Würde mich sehr über umfassende Aufklärung freuen!

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Stromzähler falsch angeschlossen - Haftung?

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Vor 2 Jahren hatte ich ein Haus gekauft und ganz normal die Stromstände abgelesen und berechnet bekommen - es gab auch keine auffällig niedrigen Verbräuche - für mein Gefühl lagen wir eher im normalen Bereich (2 Personenhaushalt, beide berufstätig und den ganzen Tag nicht zuhause).

Der Verbrauch 2012 (estes volles Jahr) wurde dann auch mit ca. 3.000 KWh abgerechnet.

Dieses Jahr wurde eine Photovoltaikanlage installiert. Beim Austausch der Zähler kam dann ein paar Tage später die Nachricht vom Energieversorger, dass am Zähler eine Phase nicht angeschlossen gewesen sein, der Zähler damit falsch gezählt hätte und fordert dementsprechend Nahzahlungen für 2011 und 2012 auf Basis Hochrechnungen zurück.

Vorab: es gibt keinen Vorwurf der Manipulation durch uns oder dem Vorbesitzer, da der Zähler verblombt war, es geht rein um die Falschzählung.

Nun frage ich mich, wie die Sache rechtlich aussieht:

Darf der Energieversorger nachberechnen, obwohl der Fehler ja bei ihm lag und wie es auch nicht merken konnte, da Zähler verblombt und Verbrauch nicht auffällig?

Ich mag mich nicht um tatsächliche Kosten drücken - was ich evtl. mehr verbraucht haben sollte als angezeigt, zahle ich auch - ich habe ja schließlich eine Gegenleistung erhalten.

Die Frage ist nur, war der Zähler wirklich falsch angeschlossen und welche Differenz ist Fakt - bzw. wer muss das wem nachweisen und sind hier Schätzungen rechtens?

Die erste Aussage war, wenn eine von drei Phasen fällt, wurde ein Drittel zu wenig berechnet. Dies erschien mir weit zu hoch und nach Rückfrage beim Energieversorger wie es denn sei, wenn die 3. Phase zum Großteil im nichtgenutzen Teil des Hauses verlegt wäre, korrigierte er die Abrechnung von ca. 33 % Nachzahlungauf ca. 25% nach unten.

Bei mir bleibt jedoch immer noch ein unsicheres Gefühl ob dies alles so stimmen kann und auch rechtens ist. Klar, könnte die nichtzählende Phase auch an Küche etc. hängen und mehr als 1/3 verbraucht haben - aber aufgrund der Höhe ist dies eher unwahrscheinlich.

Da wir im Zuge des Einzuges, Baumaßnahmen etc. sicherlich schwankende Verbräuche hatten, fehlen die Langzeiterfahrungen.

Dazu kommt, dass der Fehler Ende März auffiel, ich dann noch 2 Monate im Haus wohnte und nach Trennung nun nur noch 1 Person im Haus wohnt, was den Verbrauch in der Zeit nach dem Zählertausch nicht ganz vergleichbar macht.

Hat jemand eventuell schon ähnlicher Erfahrungen gemacht, da ich im Internet noch nichts ähnliches finden konnte?

Vielen Dank für eure Antworten! :-)

Energieversorger, Haftung, Nachzahlung, Stromzähler, fehlerhaft