Kann das Wohnheim den Mann anzeigen?
Ich kenne einen Mann(52) nennen wir ihn hier Peter,der eine Freundin(50) hat ,welche in einem Wohnheim für Behinderte Menschen lebt
Sie ist mittelgradig geistig behindert;er ist nicht behindert aber er wird schnell wütend;
er ist Bürgergeld-Empfänger.
Seine Freundin ,nennen wir sie hier Susi war für 14 Tage mit dem Wohnheim in Urlaub.
Er rief sie Abends an ;es ging ein Wohnheimmitarbeiter ans Telefon
Da dieser Mitarbeiter eine bissl affektierte helle Stimme hat fühlt sich der Mann beleidigt.
Im Hintergrund hörte er seine Freundin rufen" Oh ich hab doch dem Peter gesagt das er Abends nicht so spät anrufen soll"
Darauf hin wurde Peter fuschteufelswild und schrie am Telefon den Mitarbeiter an:
"Gib mir sofort meine Freundin Du dreckiger Schwu...r,sonst komme ich ins Heim und drück Dir den Hals zu und Deinen Kolleginnen auch"
Dann schrie er böse Worte durchs Tlefon an seine Freundin
er sagte das sie eine blöde V......tz..e sei und das sogar ihre eigene Schwester sie ja verstoße und das er ihr den Laufpass gibt
Die Freundin war daraufhin sehr verstört und der Mitarbeiter des Wohnheims sehr schockiert über diesen bösen Anruf
Kann der Mann angeziegt werden?