Kanalsanierung auf Privatstraße von der Gemeinde veranlasst?
In unserer Gemeinde wurde eine Kanalbefahrung (Trennsystem) gemacht und die defekten Regenwasserrohre identifiziert. Nun ist ein Teil der Rohre auf unserer Privatstraße (öffentlich gewidmet) defekt und die Reparaturen wurden nun von "oben" veranlasst. Alle Reparaturen in der Ortschaft sollen auf die Abwassergebühren umgelegt werden. Die Privatstraße gehört noch weiteren Eigentümern und nun kommt die Frage unter diesen Eigentümern auf, wer bezahlt speziell diese Arbeiten, die von uns nicht veranlasst sind? Kann die Gemeinde bestimmen was auf Privatgrund zu sein hat und ungefragt anorden und die Kosten weitergeben? Es handelt sich zudem um einen reinen Regenwasserkanal. Bilder von der Befahrung haben wir auch nicht bekommen, haben also auch keine Ahnung was wirklich defekt ist.