Hallo,
ich studiere momentan an einer Hochschule und muss hierzu ein 20-wöchiges Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren. Ist es denn gesetzlich auch erlaubt ein virtuelles Praktikum an einer ausländischen Firma zu machen und dies anrechnen zu lassen? Ich habe bereits mit meiner Hochschule gesprochen, aber die haben mir es nicht klar erklärt. Sie meinten einfach nur, dass sie es nicht empfehlen, aber haben nicht gesagt, ob es nicht erlaubt ist und es nicht anerkennen. Ich probiere nochmal meine Hochschule deswegen zu kontaktieren, aber ich probiere in der Zwischenzeit schon virtuelle Praktika zu finden. Auch die Vermittlungsagenturen für virtuelle Praktika bestätigen, dass normalerweise ein virtuelles Praktikum auch als Pflichtpraktikum anerkannt wird.
Ich wollte hier mir nur mal Meinungen zu dem Thema holen.
Über jede Rückmeldung bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Marie