Wären Blähungen ein akzeptabler Rücktrittsgrund für eine mündliche Prüfung?
Mal angenommen jemand hätte am nächsten Tag eine Prüfung. Er leidet aber an starken Blähungen und muss alle paar Minuten lautstark feucht furzen, was man hört und riecht. Könnte er sich dann von der Prüfung befreien lassen?
Angenommen er würde das trotzdem mit Windel durchhalten können. Könnte das sich negativ auf die Bewertung der Prüfung auswirken?