Ich hatte einen Online-Parkschein, aber mein Kennzeichen falsch angegeben bzw. einen Buchstabendreher drin. Am 03.03.2025 habe ich eine E-Mail an die zuständige Stelle geschrieben und darum gebeten, das Verwarnungsgeld einzustellen.
Am 27.03.2025 kam ein Brief mit der Ablehnung an (die Post braucht hier extrem lange). In dem Schreiben wurde mir eine Frist von 7 Tagen ab Erhalt des Briefes gesetzt, um die Strafe zu zahlen. In dem Moment ist mir der Kragen geplatzt, und ich habe per E-Mail geantwortet, dass wir das Ganze auch vor Gericht klären können – ich war einfach richtig sauer.
Um keinen Bußgeldbescheid zu bekommen, habe ich die Strafe dann aber am 31.03.2025 überwiesen.
Heute ist trotzdem ein Bußgeldbescheid bei mir eingetroffen.
Die Frist von 7 Tagen ab Erhalt des Briefes wurde doch eigentlich eingehalten. Die Behörde kann doch sehen, wann ich den Brief erhalten habe, oder nicht?
Ich möchte Einspruch einlegen – habt ihr eine Idee, wie ich das am besten begründe, und habe ich eine Chance?
bei der Post hatte ich mich im laufe vom März beschwert, ein Nachweis liegt vor.