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Heizungsbauer verlangt Abnahme einer Wärmepumpe obwohl Bedingungen nicht erfüllt wurden die im Vertrag geregelt waren?

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen, das es zu dem Thema verschieden Meinungen gibt. Wir haben einen auftrag unterschrieben für den Einbau einer Wärmepumpe. Dieser Auftrag diente aber erstmal dazu um zu schauen ob eine Förderung möglich ist. In dem Vertrag stand folgende Klausel:

Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird

wir haben keinen Antrag gestellt und nach einigen Monaten haben wir von dem heizungsbauer die Nachricht bekommen das die Wärmepumpe bestellt wurde und eingebaut werden soll. Das sehe ich natürlich nicht ein da wir keinen Antrag gestellt haben und das unserer Meinung eine Bedingung für den Auftrag war. Die Anwälte die wir befragt haben sind da mal meiner Meinung und mal nicht. Wir Wissen so langsam nicht weiter. Es handelt sich nicht um eine klassische aufschiebende Bedingung im engen juristischen Sinn, aber sie wirkt faktisch so – als eine sogenannte “vereinbarte Durchführungsvoraussetzung” oder “vertragliche Modalität”. Es könnte aber auch als aufschiebende Bedingung angesehen werden (§ 158 Abs. 1 BGB).

vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen.

grüsse Berni

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