Elternzeit wurde abgelehnt vom Arbeitgeber, was nun?
Hallo,
Ich habe Anspruch auf zwei Monate Elternzeit. Einen Monat habe ich bereits zu Jahresbeginn in Anspruch genommen und meinem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt. Nun wollte ich den zweiten Monat nehmen und habe dies meinem Arbeitgeber wie die erste Mitteilung schriftlich mitgeteilt. Diese wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass § 16 Abs. 1 BEEG besagt, dass die gesamte Mitteilung gleich zu Beginn erfolgen muss. Heute habe ich mit der Elterngeldstelle gesprochen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Arbeitgeber einen Fehler gemacht habe und mir die Elternzeit deshalb nicht verweigert werden könne. Kann der Arbeitgeber die Elternzeit trotzdem ablehnen, wenn er möchte?
Die Elterngeldstelle wollte meinen Arbeitgeber kontaktieren und sich bei mir melden, hat aber bisher keine Antwort erhalten.
Hat jemand schon einmal dieses Problem gehabt?
Vielen Dank im Voraus.