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Therapie statt strafe ohne Paragraph?

Vorweg, bitte ernstgemeinte antworten und nicht sowas wie "zieh das durch"

und zwar handelt es sich bei mir um eine Langzeit Therapie mit dem Schwerpunkt Drogen. Ich habe damals im Alter von 17-19 gedealt und wurde erwischt, bei Gericht meinte ich, ich würde eine Langzeittherapie in Erwägung ziehen, um das Gefängnis zu umgehen. Ich bin selbst nicht drogensüchtig und konsumiere garnichts, habe nur gedealt um Geld zu machen. Ich lasse, seitdem ich erwischt wurde, auch die Finger davon weg.

Laut meinem bewährungshelfer, soll ich die Langzeittherapie machen, ansonsten muss ich in haft. Das wäre meines Wissens Paragraph 35 Btmg.

Laut der Klinik hier, wo ich jetzt bin wo ich alles vorgezeigt habe, also auch mein Urteil, bin ich nicht dazu verpflichtet eine Langzeit zu machen, weil in meinem Urteil die Verweisung auf den Paragraphen fehlt, seitdem ich hier drin bin, kann ich auch meinen bewährungshelfer nicht mehr erreichen, was es mir natürlich bisschen schwer macht einfach mal nachzufragen.

Weiß jemand wie es sich verhält, wenn ich jetzt abbrechen würde oder rausfliegen würde? In meinem Urteil steht nur der Satz :"Der Angeklagte möchte sich in psychologischer Betreuung begeben, deshalb erachtet das Gericht eine Freiheitstrafe von 1 jahr und 6 Monaten für angemessen" und :"die Haftstrafe wird auf bewährung ausgesetzt"

Vielen dank für eure hilfe, mich kotzt es hier drin echt an :)

Therapie, Gesetz, Gericht, Drogen, Psyche, Paragraph