Liebe Community,
kurz vorab meine eigentliche Frage: wie trete ich als Versender und damit Vertragsnehmer juristisch korrekt meine Rechte und Pflichten an einem Paket gegenüber dem Versanddienstleister an eine dritte Person, nämlich den Empfänger, ab? Es gibt wohl verschiedene Vorlagen im Netz..kann ich diese 1:1 verwenden?
Wer lesen mag, hier der Sachverhalt..
ich verkaufe auf den Kleinanzeigen als Privatperson. Grundsätzlich biete ich nur Abholung an (bei Erstellung der Anzeige muss man das extra auswählen). In ganz seltenen Fällen kommt es vor, dass ich mal etwas versende. Seitdem vor 4 Jahren eine von mir in die DHL Packstation eingelegte Sendung spurlos verschwand und ich haften durfte, da ich keinen juristisch gültigen Beleg über die Abgabe hatte und es dort auch keine Videoüberwachung gab, versende ich aus Prinzip nur noch mit Hermes.
Nun trat vorletzte Woche jemand mit einem Kaufwunsch mit Versand an mich heran. Die Kaufsumme war mit einem mittleren zweistelliger Betrag zwar angemessen, jedoch ist man es doch eigentlich gewohnt, dass Käufer verhandeln wollen oder auf PP Freunde bestehen. Dieser jedoch nicht..ich weiß, es klingt ein wenig paranoid, aber ich hatte von Anfang an hierbei kein gutes Gefühl. Ich sollte die Ware, die als "es" bezeichnet wurde, ein paar Tage reservieren. Umso erstaunte war ich, als vor dem vereinbarten Zahlungstermin die Info kam, dass das Geld auf meinem Konto sein müsste. Und tatsächlich, der Betrag war gutgeschrieben und ich brachte die Ware gut verpackt, damit sie auf dem Versandweg keine Begehrlichkeiten weckt, zu Hermes und sendete ein Foto des Abgabebelegs. Leider kam dann vorgestern die Nachricht, dass das Paket an der Empfänger Adresse zwar zugestellt worden sei, sich jedoch nicht im Besitz des Empfängers befände..und auch nicht bei dessen Nachbarschaft. Und natürlich kam auch gleich die Aufforderung an mich, bei Hermes nachzuhaken (mein erster Impuls als Empfänger wäre ein Anruf bei Hermes gewesen mit der Frage, wer meine Sendung entgegengenommen hat!!) Was ich dann umgehend erledigte und den Käufer darüber auch in Kenntnis setzte..Minuten später..tada!- gleich die Forderung nach Rückzahlung..mit der Logik, dass ich der Versender, das Paket versichert sei und ich die Rückerstattung erhielte bei Unauffindbarkeit. Auf meine Argumentation, dass Hermes nun erst ein einmal beim Zusteller nachhaken müsse und die Rückerstattung ein paar Wochen in Anspruch nehmen würde, bekam ich die pampige Antwort, dass man sich jetzt erst einmal uns Ersatz für die verlorene Ware kümmern müsse..Anscheinend ist dieser Person klar, dass hier eindeutig Paragraph 447BGB greift, jedoch konfrontiert die mich jedoch trotz augenscheinlich korrekter Zustellung mit meinen vertraglichen Nebenpflichten. Persönlich sehe ich mich nicht mehr in der Pflicht, könne auch keine Rechnung zur Ware mehr zur Verfügung stellen, da Bestellungen bei diesem Online-Shop nur ein Jahr abrufbar sind und der Versanddienstleister ohnehin immer den Zeit - und nicht den Wiederbeschaffungswert bei eventueller Entschädigung zugrunde legen wird..offengestanden..ich habe weder Zeit noch Nerv für solche Aktionen, zumal es mich wirklich positiv überrascht hätte, wenn alles reibungslos verlaufen wäre. Daher möchte ich, dass der Käufer sich selbst um seine Angelegenheit kümmert und wenn es sein muss, auch einen Diebstahl auf seinem Grundstück zur Anzeige bringt..
Kurzum die Fakten:
-Ware bei Zahlungseingang umsichtig verpackt und an die angegebene Adresse versendet
-Dort laut Sendungsverfolgung angekommen, jedoch laut Aussage des Empfängers nicht in dessen Besitz
- Anruf bei Hermes meinerseits mit Bitte um Klärung, das Ganze nochmal gestern per Kontaktformular
vielen Dank im Voraus für Eure Antworten 🤗