Es geht um das Ermächtigungsgesetzt aus der Weimarer Republik.
Laut Artikel 76 benötigt eine Verfassungsänderung eine 2/3 Mehrheit im reichstag. Laut dem Ermächtigungsgesetzt kann die Regierung die Verfassung ohne Einspruch des Reichstags ändern. Das steht doch im direkten Wiederspruch. Wie kann eine Verfassungsänderung gleichzeitig 2/3 der Stimmen im reichstag benötigen und ohne die Zustimmung des Reichstags vorgenommen werden?
Ich weiß, dass damals vieles nur den Schein der legalität gehabt hat. Trotzdem frage ich mich ob es jemals eine offizielle Begründung, gegeben hat weshalb das ermächtigungsgesetzt über dem Artikel 76 steht?