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Findet ihr, dass die Absicht tatsächlich zwischen Kollateralschaden und Genozid unterscheidet?

-:-:- Vorab: Es folgt eine recht harte Kritik am Vorgehen Israels im Gaza-Streifen. -:-:-

Hallo zusammen!

Diese Frage spielt selbstverständlich an die Geschehnisse im Nahost an, den genauen Standort könnt ihr euch wahrscheinlich schon denken.

Allzuoft hört man, dass das, was sich in Gaza abspielt, nicht als Völkermord bezeichnet werden kann, da ein Wille dazu fehlt.

Ich finde: Diese Begründung ist - in diesem Kontext - lächerlich.

Natürlich kann man jetzt mit Alltagsanalogien ankommen und es mit einem Autofahrer vergleichen, der versehentlich ein Kind totfährt, weil er seinen Sohn vom Bolzplatz abholen möchte.

Oder, wenn man etwas seriöser sein möchte: Die Bombardierung deutscher Großstädte, wie Dresden, Köln und Mannheim, durch die Alliierten im Zweiten Weltkrieg. Auch darüber wurde lange Zeit kontrovers diskutiert, wobei man größtenteils zum Schluss gekommen ist, dass dies nicht als Genozid zu werten sei, eben weil der Zerstörungswille und "das persönliche Problem" aufgrund der unterschiedlichen Volkszugehörigkeiten fehlt.

Könnte man so sehen.

Ich tu's nicht.

Denn zum einen ist praktisch dasselbe geschehen wie bei einem spontanen Genozidversuch. Immernoch viele hunderttausende, wenn nicht millionen, deutsche Zivilisten gestorben.

Aber davon abgesehen: Wie soll man denn zum einen die Genozidabsicht bestimmen, erst recht in einem laufendem Krieg? Die allermeisten Politiker sind Lügner mit eigenen Interessen.

Netanyahu und seine Speichellecker, Trump und Merz allen voran, blubbern irgendwas von Selbstverteidigung.

Das war vielleicht noch in der Eröffnung, jetzt gibt es aus meiner Sicht aber kaum was mehr, wogegen sich wirklich noch Israel verteidigt. Die Hamas war schon davor ein Winzverein, der seine Waffen über das iranische Wish bestellt hat. Ich bezweifle, dass die meisten hier überhaupt von dessen Existenz vor dem 07.10. wussten. Die Hamas ist schon lange praktisch besiegt worden, wenn gleich nicht vernichtet worden.

Das, was zurückgeblieben ist, ist nichts weiter als Verwüstung, Zerstörung, Hunger und Elend, soweit das Auge reicht. Die Hungersnot (IPC-Stufe 5!) kann nicht geleugnet werden und ist - darüber lässt sich nicht mehr debattieren - von Israel verursacht worden, unter dem Vorwand, man wolle die Hamas von innen aushungern. Der Hunger der Zivilbevölkerung wurde eben in Kauf genommen. Und er ist deutlich sichtbar. Er betrifft auch die Zivilbevölkerung. Alte Männe, Frauen, Schwangere und Kinder. Ein Kilo grobes Mehl kostet, wenn ich mich recht erinnere, um die 30$. Nur Mehl.

Wir beschweren uns über zu teure Nudeln.

Auch wenn die direkte Todesabsicht (angeblich) nicht bestand, so schreit doch allzusehr danach. Schon allein die verachtenden und widerlichen Aussagen von einer Riviera im Nahen Osten, "Trump-Gaza", Vertreibungen nach Ägypten und was auch immer bezeugen dies. Erahnen konnte man das schon am voranschreitenden illegalen Siedlungsbau.

Aus meiner Sicht ist das schon - auch "ohne" direkte Absicht - schon ein Genozid. Denn das Ergebnis ist zu ähnlich und für "Unfälle" ist das, was dort geschehen ist, zu groß.

Denkt ihr, dass die Absicht tatsächlich zwischen Kollateralschaden und Genozid unterscheidet?

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Arbeitspflicht im Knast rechtens?

BismiLlāhi r-Raḥmāni r-Raḥīm

As-salāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa barakātuh,

mein Cousin ist derzeit inhaftiert in Deutschland. Er ist ein praktizierender, gläubiger Muslim – muwaḥḥid, betet regelmäßig, fastet, hält sich an ḥalāl und meidet ḥarām, so gut er kann.

Nun wurde ihm mitgeteilt, dass er im Gefängnis arbeiten soll. Allerdings handelt es sich bei der angebotenen Arbeit nicht um ḥalāl-Arbeit – entweder weil sie mit ḥarām-Produkten, Zinsinstitutionen, unreinen Materialien, oder mit fragwürdigen Inhalten verbunden ist.

Er hat höflich erklärt, dass er aus īmān und aus Gehorsam gegenüber Allāh ﷻ nur reine (ṭayyib) Arbeit machen kann – gemäß der Scharīʿa, die klare Grenzen setzt:

"Innallāha ṭayyib lā yaqbalu illā ṭayyiban."

(Wahrlich, Allāh ist rein und nimmt nur Reines an. – Muslim)

Daraufhin wurde ihm mit Disziplinarmaßnahmen gedroht, falls er sich weigert zu arbeiten. Sogar eine Beteiligung an den Haftkosten steht im Raum, wenn er nicht kooperiert.

Dabei ist wichtig zu betonen: Laut Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist Zwangsarbeit verboten, außer bei richterlich angeordneter Freiheitsentziehung und nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

Doch selbst im Rahmen der Haft kann kein Muslim gezwungen werden, etwas zu tun, was ḥarām ist. Die Scharīʿa ist in dieser Frage eindeutig:

Ein Muslim darf nicht gezwungen werden, eine Arbeit zu verrichten, die gegen die Gebote Allāhs verstößt.

Allāh ﷻ sagt im Qurʾān:

“Lā yukallifu Allāhu nafsan illā wusʿahā”

(Allāh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. – Sūrah al-Baqarah, 2:286)

Mein Cousin lehnt keine Arbeit ab – im Gegenteil: Er ist bereit, jede Arbeit anzunehmen, die ḥalāl ist. Aber er weigert sich aus Überzeugung und Gottesfurcht (taqwā), an etwas mitzuwirken, was ihn in die Maʿṣiya (Ungehorsam gegenüber Allāh) führen könnte.

Frage an euch, liebe Geschwister:

Ist es rechtlich erlaubt, einen gläubigen Muslim zu bestrafen oder ihm Kosten aufzuerlegen, nur weil er sich weigert, gegen seine Religion zu handeln?

Was sagen die islamischen Gelehrten, was sagen Menschenrechtsnormen, was sagen Muslime mit Erfahrung im Strafvollzug?

Yā Allāh, steh den Bedrängten bei. Yā Raḥmān, öffne Wege für unsere Brüder, selbst in Gefangenschaft ihren Dīn standhaft zu leben.

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