Behinderte Ungeborene bis zur Geburt töten?
In Deutschland dürfen behinderte Ungeborene bis unmittelbar vor der Geburt (konkret: bis zum Einsetzen der Wehen) getötet werden. Diesen wird durch den Bauch der Schwangeren eine Kaliumchlorid-Spritze ins Herz injiziert. Anschließend muss die Schwangere das tote Kind gebären. Entsprechende Eingriffe gelten nach § 218a Abs. 2 StGB als nicht rechtswidrig und werden von der Krankenversicherung finanziert.
Findet Ihr diese Regelung richtig?