Das Schreiben enthielt folgendes : bis zum 06.05.2025
ein.
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Die Gutachter sollen zu folgender Frage Stellung nehmen:
Ist zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten
Klassen in Frage stellen?
Ist aufgrund der Straftaten zu erwarten, dass der Untersuchte künftig Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Fahreignung begehen wird?
5 § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 3 Nr. 5, 7, § 13 Nr. 2b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)