Was versteht Ihr unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben"?
Ist eine Zwischenüberschrift aus der Einkommensteuererklärung, Anlage KAP.
Man könnte das auch eindeutig formulieren - aber wo kämen wir da hin, wenn staatliche Formulare allgemeinverständlich wären :-(
Wann aber ist ein Kapitalertrag dem Steuerabzug "unterlegen"?
Klar ist die Zuordnung, wenn die Bank bereits Zinsabgeltungssteuer abgezogen hat. Und auch dann, wenn die (i.d.R. ausländische) Bank keine Steuer abgezogen hat.
Was aber, wenn die Bank nur deshalb keine Zinsabgeltungssteuer abgezogen hat, weil ein Freistellungsauftrag vorliegt?
Die Erläuterungen im Netz, so sie eigene Formulierungen verwenden, schreiben zu "nicht dem Steuerabzug unterlegen", dass dies die Kapitalerträge seien, " für die keine Abgeltungsteuer in Höhe von 25% einbehalten wurden."
So zu finden in der Hilfe von Steuerprogrammen:
https://www.smartsteuer.de/online/ausfuellhilfen/anlage-kap-ausfuellhilfe/
https://apps.datev.de/help-center/documents/9294377
aber auch das Finanzamt NRW schreibt "Sofern kein Steuerabzug von Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen vorgenommen wurde, sind Sie verpflichtet diese Einnahmen in Ihrer Steuererklärung anzugeben."
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/ausnahmen-von-der-abgeltungswirkung
Tja, bei ausreichendem Freistellungsauftrag wurde kein Steuerabzug vorgenommen.
Wäre mir aber neu, dass daraus eine Pflicht zur Steuererklärung folgt.
Andererseits werden zwar einige Beispiele genannt für inländische Erträge, von denen keine Steuer einbehalten wird - aber Freistellungsaufträge sind da nicht genannt.
Was ist da los? Mag ja sein, dass ich als Nicht-Jurist die Formulierung "dem Steuerabzug unterliegen" falsch verstehe - aber "kein Steuerabzug vorgenommen" lässt IMO keinen Interpretationsspielraum.
Habt Ihr die Formulierung in der Anlage KAP sofort verstanden? Wo gebt Ihr die Zinsen an, von denen wegen Freistellungsauftrags keine Steuer einbehalten wurde?